
Bußgeldverfahren – Strengere Anforderungen an Urteilsgründe
(DAV). Immer wieder kommt es vor, dass sich Betroffene in Bußgeldverfahren ungerecht behandelt fühlen. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. August 2024 (Az.: IV-2 ORbs 83/24) unterstreicht nun die Bedeutung einer sorgfältigen Auseinandersetzung mit der Einlassung des Betroffenen durch das Gericht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat darin entschieden, dass Gerichte in Bußgeldverfahren die Einlassung des Betroffenen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in den Urteilsgründen wiedergeben müssen. Diese Entscheidung stärkt die Rechte von Betroffenen und betont die Bedeutung einer transparenten und nachvollziehbaren Rechtsprechung, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Bußgeld, Fahrverbot und Einlassung des Betroffenen
Der Fall betraf einen Autofahrer, der wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Missachtung eines Verkehrsverbots zu einer Geldbuße von 445 Euro und einem Fahrverbot verurteilt worden war. Er hatte Einspruch eingelegt und dabei seine schwierige finanzielle Situation und die Notwendigkeit regelmäßiger Arztbesuche aufgrund einer Schwerbehinderung geltend gemacht. Das Amtsgericht hatte diese Einlassung in seiner Urteilsbegründung jedoch nicht ausreichend berücksichtigt
Das OLG hob die erstinstanzliche Entscheidung auf, da die schriftlichen Urteilsgründe keine hinreichenden Angaben über die Einlassung des Betroffenen enthielten. Insbesondere fehlte eine umfassende Prüfung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse.
Einlassung des Betroffenen müssen sich in Entscheidung wiederfinden
Nach Ansicht des OLG ist die Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen in den meisten Fällen zwingend. Nur in einfach gelagerten Fällen könne darauf verzichtet werden. Bei schwerwiegenden Sanktionen wie einem Fahrverbot müsse die Einlassung jedoch umfassend dokumentiert werden. Andernfalls sei die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht nachprüfbar.
Wirtschaftliche Verhältnisse als relevanter Faktor
Für Bußgelder oberhalb von 250 Euro sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen von besonderer Bedeutung. Das OLG kritisierte, dass das Amtsgericht trotz der Hinweise auf eine Schwerbehinderung des Betroffenen keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen hatte. Dies hätte auch im Hinblick auf mögliche Zahlungserleichterungen nach § 18 OWiG geschehen müssen.
Konsequenzen unzureichender Darlegung
Ein mangelhaft begründetes Urteil birgt das Risiko der Aufhebung durch die nächste Instanz. Diese Entscheidung zeigt aber auch, dass Gerichte in Bußgeldverfahren sorgfältig dokumentieren müssen, ob und wie sie die Einlassung des Betroffenen berücksichtigt haben. Fehlen solche Angaben, kann die Rechtsfolgenentscheidung als unvollständig oder fehlerhaft angesehen werden.
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de