Eigenverantwortung: Auch Polizisten trifft Mitschuld bei Unfällen auf der Autobahn

Eigenverantwortung: Auch Polizisten trifft Mitschuld bei Unfällen auf der Autobahn

(DAV). Unfälle auf Autobahnen ereignen sich leider immer wieder. Besonders gefährdet sind Personen, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, wie beispielsweise Einsatzkräfte der Polizei, die Unfälle absichern; gerade auf einer Autobahn. 

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) vom 5.12.2024 (Az. 15 U 104/22) zeigt, dass auch Polizeibeamte eine Mitschuld an einem Unfall tragen können, wenn sie sich nicht umsichtig verhalten.

Mitschuld bei Verkehrsunfällen: Wann haften Helfer auf der Autobahn?

Im November 2015 kam es auf der BAB A4 zu einem Verkehrsunfall. Drei Polizisten sicherten die Unfallstelle ab. Etwa 30 Minuten später wurde einer der Beamten von einem PKW erfasst und getötet, zwei weitere Polizisten wurden verletzt. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wurde nun die Schuldfrage geklärt.

Polizisten trifft Mitschuld bei tragischem Unfall auf der A4

Das OLG Frankfurt am Main sprach den Polizeibeamten eine Mitschuld von einem Drittel zu. Sie hätten den herannahenden Verkehr ausreichend beobachten und sich rechtzeitig in Sicherheit bringen müssen. Das Gericht betonte, dass das Betreten einer Autobahn nur in Ausnahmefällen zulässig sei und mit höchstmöglicher Sorgfalt erfolgen müsse.

Das Fazit aus diesem Fall 

Das Urteil des OLG Frankfurt verdeutlicht, dass Eigenverantwortung im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gilt – auch für Einsatzkräfte. Polizeibeamte, die Unfälle absichern, müssen besonders aufmerksam sein und sicherstellen, dass sie sich nicht selbst in Gefahr bringen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de