Gültigkeit ukrainischer Fahrerlaubnisse in Deutschland
(DAV.) Menschen aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder internationalen Führerschein haben, können in Deutschland grundsätzlich Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Klasse führen. Dies gilt, solange sie sich vorübergehend in der Bundesrepublik aufhalten.
Sobald Flüchtende aber einen Wohnsitz in der Bundesrepublik begründen, muss normalerweise die Fahrerlaubnis nach 6 Monaten umgeschrieben werden. Da zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland kein Anerkennungsabkommen besteht, muss eigentlich mit der Umschreibung eine praktische und theoretische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden!
Um der besonderen Situation der Menschen aus der Ukraine aber gerecht zu werden, soll vorübergehend die Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikationen geregelt werden. Das bedeutet: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein zunächst nicht umschreiben. Außerdem sollen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden.
Denn die Europäische Union hat für die Dauer des Schutzstatus‘ (nach der sog. Massenzustromrichtlinie der EU) eine Ausnahmeregelung geplant: Zunächst bis zum
23. Februar 2023 sollen ukrainische Führerscheine und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen europaweit anerkannt werden. Ob der Schutzstatus verlängert wird, hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab. Es ist denkbar, dass eine Verlängerung sogar bis 2025 vorgenommen wird.
Da nicht sicher ist, ob die Verordnung schon Anfang Juli 2022 vom EU-Parlament verabschiedet wird, können die Bundesländer im Sommer notfalls zumindest ukrainische Führerscheine bereits jetzt anerkennen. Es ist daher ratsam, die Entwicklung zu verfolgen und sich auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums (www.bmvi.de) zu informieren.