Interview mit dem Verkehrsanwalt Christian Janeczek: Bußgeldbescheide keinesfalls vorschnell bezahlen

Interview mit dem Verkehrsanwalt Christian Janeczek: Bußgeldbescheide keinesfalls vorschnell bezahlen

Wer einen Bußgeldbescheid bekommt sollte trotz allem Ärger erst einmal ruhig bleiben. Denn die Aussichten, der Strafe zu entgehen oder sie abzumildern, sind sehr gut. Einer bundesweiten Untersuchung zufolge ist jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft und kann dementsprechend angefochten werden. Aktuell kommt noch hinzu, dass die StVO-Reform und der neue Bußgeldkatalog wieder in der Diskussion stehen und wegen eines Formfehlers verfassungswidrig sind. Damit könnten laufende Bußgeldverfahren auf jeden Fall abgeschmettert werden. Wann aber ist ein Einspruch grundsätzlich gerechtfertigt und hat die größten Erfolgschancen, und worauf sollte generell beim Thema Bußgeldbescheid geachtet werden? Dazu äußerte sich der Dresdner Verkehrsanwalt Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, im folgenden Interview.

Herr Janeczek, wann ist es sinnvoll, einen Bußgeldbescheid anzufechten? 

Ein Einspruch ist zuallererst immer dann gerechtfertigt, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Betroffene den Verkehrsverstoß nicht begangen haben kann. Also genauer gesagt, er war zur Tatzeit nicht an dem besagten Ort. Ein offensichtlicher Anfechtungsgrund liegt aber auch dann vor, wenn der Bußgeldbescheid nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält oder rein formell nicht den Vorschriften entspricht. Dass kann zum Beispiel die Offenlegung sämtlicher Beweismittel, die Einhaltung von Fristen seitens der Behörde oder die Richtigkeit der gezogenen Rechtsfolgen betreffen. Ergeben sich bei der Überprüfung dahingehend Fehler, führt auch dann ein entsprechend begründeter Einspruch dazu, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. 

Sie haben gerade die mehr offensichtlichen Fehlerquellen eines Bußgeldbescheids angesprochen. Wo können denn versteckte liegen, zum Beispiel für den Fall eines angedrohten Fahrverbots für überhöhte Geschwindigkeit?

Es gibt viele Gründe, wie und warum es bei einer Blitzer-Messung zu fehlerhaften Ergebnissen kommen kann. Einerseits können rein technische Fehler dafür verantwortlich sein, andererseits kann die Messung durch eine nicht korrekte Aufstellung und Montage der Radarfalle oder den Messbeamten selbst verfälscht werden, wenn der nicht speziell im Umgang mit dem jeweiligen Blitzgerät geschult worden ist. Um alle erforderlichen technischen Aspekte der Messung zu überprüfen, beauftragen wir immer externe Sachverständige. Es gibt auch Fälle, wo schon auf dem Blitzer-Foto in der Ermittlungsakte zu erkennen ist, dass es sich nicht um den Mandanten handelt. Manchmal haben die Beweisfotos aber auch eine so schlechte Qualität, dass der Fahrer nicht einwandfrei identifizierbar ist. Auch dann stehen die Chancen sehr gut, dass der Betroffene um die angedrohte Strafe herumkommt.

Sind bestimmte standardisierte Messverfahren, mit denen nahezu alle modernen Blitzer-Säulen arbeiten, besonders fehleranfällig?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. In der Praxis ist es so, dass je komplizierter die Messtechnik aufzubauen ist, desto größer ist auch ihre Fehleranfälligkeit. Grundsätzlich ist davon auszugehen, je mehr menschliche Arbeit bei der Messung erforderlich ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass nicht korrekt gemessen wird. Wie schon gesagt, auch die Technik ist anfällig, doch der menschliche Fehler ist immer noch der gravierendste. In vielen Fällen lässt sich das zum Vorteil des Beschuldigten auch nachweisen.

Warum sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann oft weiterhelfen. Er kann am besten und meist schon auf den ersten Blick einschätzen, ob und warum sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Er kann dem Betroffenen nützliche Tipps und Verhaltensregeln an die Hand geben. Nur ein Anwalt erhält schon im Vorwege Akteneinsicht, was für den weiteren erfolgreichen Verlauf des Verfahrens für den Mandanten von großer Bedeutung ist. Kurz gesagt: Wer überzeugt ist, dass der Tatvorwurf gegen ihn unberechtigt ist oder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot vermeiden möchte, der sollte sich rechtzeitig einen Fachanwalt nehmen. Wir versuchen immer das Optimum für unseren Mandanten herauszuholen, prüfen dafür stets alle Details eines Falls und erreichen so oft mehr für unsere Mandanten als manchmal möglich erschien. Für uns steht die persönliche, individuelle Betreuung eines Mandanten und die umfassende Auseinandersetzung mit allen Aspekten jedes Einzelfalls im Fokus.

Unterscheidet das nicht auch die Arbeit aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in ganz eindeutiger Weise vom Geschäftsmodell sogenannter LegalTech-Firmen?

Das ist richtig, und die Erfolgsquote von rund 60 Prozent bei unseren Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide unterstreicht die Qualität unserer Arbeit mehr als deutlich. Bei einigen LegalTech-Geschäftsmodellen ist ein direkter Kontakt mit Kunden nicht vorgesehen, hier wird alles nur online abgewickelt. Dabei vermitteln die Online-Plattformen der Anbieter juristische Dienstleistungen von Anwälten, die vorher durch Lizenzerwerb ihre spezielle Software gekauft haben, mit der sie beispielsweise auch Bußgeldbescheide nur punktuell auf Fehlerhaftigkeit prüfen. Doch jeder Bußgeldbescheid ist anders gelagert, und die von solchen „Schubladen-Anwälten“ verwendete Software kann das bei Weitem nicht abbilden. Entsprechend kritisch sollten die Prüfergebnisse beurteilt werden, zumal wenn diese erste Einschätzung der Erfolgschancen eines Einspruchs als kostenfrei beworben wird. Ich kann dazu nur sagen: Wer als Nutzer eines solchen Portals nichts bezahlen muss, der wird am Ende sicher auch nicht viel für sich erreichen.

Bleiben wir zum Schluss für einen Moment beim Thema Kosten: Womit muss man bei einem Bußgeldverfahren rechnen?

Wenn die Sache erst vor Gericht entschieden wird, kommen zu den Anwaltskosten noch die Gerichtskosten hinzu. Wenn der Mandant eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, die auch Verkehrsordnungswidrigkeiten abdeckt, werden diese beiden Aufwandspositionen von der Versicherung bezahlt. Im Prinzip muss ein Betroffener abwägen, ob der entstehende finanzielle Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zur drohenden Strafe steht. Sobald allerdings Punkte und ein Fahrverbot auf dem Spiel stehen, sollte immer ein Anwalt eingeschaltet werden. 

Hinweis: Bitte lesen Sie auch die Presseinformation zum Thema Bußgeldbescheid mit nützlichen Tipps und Verhaltensregeln.

 

<link 8>Zurück zur Übersicht</link>