Motorrad: Welche Rechte Mitfahrer nach ungewöhnlichen Wildunfällen haben
Ein Zusammenstoß zwischen dem Beifahrer eines fahrenden Motorrads und einem fliegenden Fasan ereignet sich beim Betrieb des Kraftfahrzeugs und ist nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 24. September 2025 (AZ: 5 U 30/25) mitteilt.
Sozius vs. Fasan: Schwerer Sturz durch Kollision mit Vogel
Der Beifahrer saß auf einem Motorrad, als bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h plötzlich ein fliegender Fasan die Fahrbahn kreuzte. Der Vogel prallte direkt gegen den Helm des Sozius. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mitfahrer vom Motorrad geschleudert und zog sich schwere Verletzungen an Kopf, Halswirbelsäule und Haut zu, die mehrere Operationen nach sich zogen. Der Beifahrer trug zwar einen Helm, aber keine spezielle Motorradschutzkleidung.
Die Haftpflichtversicherung der Maschine weigerte sich zu zahlen mit der Begründung, es handele sich um höhere Gewalt oder allgemeines Lebensrisiko, da das Motorrad selbst nicht getroffen wurde.
Haftung und Schmerzensgeld bei Unfällen durch Wildtiere
Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte klar, dass die Haftpflichtversicherung des Motorrads für den Schaden aufkommen muss. Das Risiko einer Kollision mit Wildtieren gehört zum typischen Betriebsrisiko eines Kraftfahrzeugs. Die Bewegung und Geschwindigkeit des Motorrads hatten den Unfall und die Schwere der Verletzungen entscheidend mitbestimmt. Zudem handele es sich bei einem Wildunfall nicht um höhere Gewalt, da Tiere am Straßenrand grundsätzlich einzukalkulieren sind. Auch das Fehlen spezieller Schutzkleidung beim Beifahrer rechnete das Gericht ihm nicht als Mitverschulden an, da für Soziusfahrer kein entsprechendes Verkehrsbewusstsein vorausgesetzt werden könne. Dem Verunglückten wurde ein Schmerzensgeld von 17.000 Euro zugesprochen.
Wichtige Verhaltens- und Rechtshinweise für Motorrad-Beifahrer
Checkliste für Ansprüche nach einem Motorradunfall als Mitfahrer:
- Helmpflicht beachten: Das Tragen eines passenden Schutzhelms ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor dem Vorwurf eigenen Verschuldens.
- Schutzbekleidung tragen: Auch wenn das Fehlen von Leder- oder Textilschutzkleidung Beifahrern rechtlich meist nicht als Mitverschulden angelastet wird, dient sie dem persönlichen Schutz vor schweren Schürfwunden.
- Schadensdokumentation: Unfalldokumentation und ärztliche Atteste über Verletzungen und Operationsfolgen umgehend sichern.
- Ansprüche prüfen: Nach Unfällen bestehen direkte Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des gefahrenen Motorrads.
Quelle: www.verkehrsecht.de