Nach einem Verkehrsunfall: 56 Prozent der Deutschen kennen ihre Rechte nicht

Nach einem Verkehrsunfall: 56 Prozent der Deutschen kennen ihre Rechte nicht

Im Leben ist ein Mensch durchschnittlich an über drei Verkehrsunfällen beteiligt. Seine Rechte nach dem Crash, kennt jedoch nicht einmal jeder Zweite, so das Ergebnis einer aktuellen Studie*. Von dieser Unwissenheit profitieren vor allem Versicherungskonzerne: „Ohne ausreichende Rechtskenntnis bzw. die Hilfe von einem Anwalt kürzen Versicherungen berechtige Ansprüche um durchschnittlich 20 Prozent,“ sagt Verkehrsanwältin Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V. Um das zu verhindern, bieten Kfz-Werkstätten ihren Kunden nun gezielt Rechtsbeistand an.

 

Versicherungen zahlen nicht freiwillig

Das Ergebnis der repräsentativen Studie belegt, wie naiv sich Autofahrer – die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden – gegenüber der gegnerischen Versicherung verhalten. Zwar wussten 94 Prozent der befragten Autofahrer, dass sie ein Recht auf die Übernahme aller Kosten haben, 62 Prozent wussten aber auch, dass die Versicherung die Ansprüche nicht freiwillig zahlt. Die Konsequenz – Hilfe in Form eines Verkehrsanwalts – würden aber nur 45 Prozent in Anspruch nehmen. Warum verzichten so viele auf Rechtsbeistand? „Genau in diesem Bereich besteht große Unwissenheit,“ sagt Daniela Mielchen. „Unsere Studie hat ergeben, dass 56 Prozent der befragten Autofahrer nicht wussten, dass die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen muss.“ Von dieser mangelnden Rechtskenntnis profitieren die Versicherungen. Sie verdienen mit unberechtigten Kürzungen und unvollständigen Schadenersatzleistungen jährlich dreistellige Millionenbeträge beispielsweise indem sie den Restwert des Autos anheben oder die Wertminderung des Fahrzeugs nicht berücksichtigen. „Ein Anwalt wird oft erst im Streitfall hinzugezogen, aber nicht um sicherzustellen, dass der Schadenersatz auch in voller Höhe ausgezahlt wird,“ so Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht. „Ohne Anwalt ist man dabei allerdings chancenlos, auch weil einem die Tricksereien der Versicherung häufig nicht einmal auffallen.“

 

„Rundum-sorglos“ in der Kfz-Werkstatt

Bundesweit wollen Kfz-Werkstätten dem Treiben der Versicherungen nicht länger zusehen und bieten ihren Kunden „Rundum-sorglos-Pakete“ an. Das heißt, die Werkstätten vermitteln Ihren Kunden Rechtsbeistand, so dass sich diese nicht mehr um den Papierkram mit der Versicherung kümmern müssen. Der Vorteil: „Indem die Werkstätten mit unabhängigen Verkehrsanwälten kooperieren, garantieren sie ihren Kunden nicht nur eine stressfreie Abwicklung sondern auch die Auszahlung des Schadenersatzes in voller Höhe,“ sagt Christian Janeczek. Fragen Sie also in Ihrer Werkstatt nach Rechtsbeistand, oder suchen Sie sich einen Anwalt in Ihrer Nähe unter www.verkehrsanwaelte.de.

 

 

* „Schadenersatz 2012“ im Auftrag des Bundesverbands der Autovermieter Deutschlands e.V. und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.