Ratgeber Urlaub - Diese Verkehrsregeln gelten in Europa

Ratgeber Urlaub - Diese Verkehrsregeln gelten in Europa

Kein Scherz: In Frankreich gilt ab dem 01.07.2012 die Mitführpflicht eines Alkoholtests. Dieser soll es Autofahrern ermöglichen, ihren Blutalkohol präventiv zu testen. Wer kein solches, an Tankstellen erhältliches Set, im Auto hat, muss mit einer Geldbuße rechnen. Was Sie auf europäischen Straßen noch beachten sollten, erklärt Dr. Frank Häcker, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) e.V.

 

Welche Strafen gelten für Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Was eine Geschwindigkeitsüberschreitung kostet, variiert im Ländervergleich stark. Bezahlt man in Deutschland beispielsweise für 20 km/h zu viel 35,00 Euro, sind es in Norwegen sogar über 465,00 Euro. Aus der Schweiz sind sogar Fälle bekannt, in denen Autofahrer über 200.000,00 Euro zahlen mussten, da sich dort die Höhe des Bußgeldes nach dem Monatsverdienst richtet. Generell besteht in Europa ein Trend zur Erhöhung der Bußgelder. In den Niederlanden beispielsweise wurde die Strafe zu Jahresbeginn 2012 im Schnitt um 40,00 Euro angehoben.

 

Darf ich nach einem Bier noch Auto fahren?

In Deutschland gilt eine 0,5 Promillegrenze für Autofahrer. Nach einem Glas Bier haben die meisten Menschen diesen Wert noch nicht erreicht. In vielen Ländern sollten sie darauf aber lieber verzichten. Denn in Estland, Schweden, Polen und Norwegen dürfen sich Autofahrer schon mit 0,2 Promille nicht mehr hinters Steuer setzen. In Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn darf sogar nur Auto fahren, wer 0,0 Promille nachweisen kann. Übrigens: Den in Deutschland üblichen Bluttest, mit dem bei Straftaten der Alkoholspiegel im Blut belegt wird, gibt es im Ausland nicht. Hier ist das aus der Atemluft gewonnene Ergebnis des Alkoholtests bindend.

 

Kann ich als Ausländer für Verkehrsdelikte belangt werden?

Als Ausländer müssen Sie sich an die im Land üblichen Verkehrsregeln halten. Tun Sie das nicht, werden Sie auch nach den Regeln des jeweiligen Landes bestraft. Einfach nach Hause zu fahren und zu hoffen, dass nichts passiert, bringt dabei nichts, da die Strafen auch in Deutschland vollstreckt werden können. Allerdings lohnt es sich in vielen Fällen die Rechtmäßigkeit des Bescheids in Deutschland von einem Verkehrsanwalt prüfen zu lassen und ggf. Widerspruch einzulegen. Dies gilt beispielsweise bei der so genannten Haltervollstreckbarkeit, die in Europa unterschiedlich gehandhabt wird. In einigen Ländern wie den Niederlanden und Italien haftet unabhängig von der Fahrereigenschaft der Halter, egal ob er das Auto auch gefahren hat bzw. ob das belegt werden kann. In Deutschland ist das nicht zulässig und ein solcher Bescheid darf nicht vollstreckt werden.

 

Was mache ich nach einem Unfall?

Nach einem Unfall sollten Sie die Polizei rufen, Fotos machen und, wenn vorhanden, Zeugen ansprechen. Um eine spätere Verhandlung nicht zu gefährden, sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis ablegen. Auch dann nicht, wenn Sie sich Ihrer Schuld sicher sind. Um Vorzubeugen sollten Sie vorm Urlaub bereits einen Unfallbericht in das Handschuhfach legen. Auf der Internetseite www.verkehrsanwaelte.de bekommen Sie diesen auch mit den jeweiligen englischen und französischen Übersetzungen. Nach einem Unfall können Sie über die Suchmaschine der Internetseite einen Anwalt in Ihrer Nähe suchen.

 

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 ge¬gründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeits¬gemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Klienten. Seit 25 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrs¬anwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Ver-kehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadener¬satz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.