Rechtsanwaltskosten sind zu erstatten

Rechtsanwaltskosten sind zu erstatten

(red/dpa). Ein Unfallopfer hat das Recht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten muss dann die gegnerische Versicherung tragen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts muss allerdings erforderlich sein. Dies ist häufig der Fall, da die Versicherungen die Ansprüche meist nicht komplett regulieren.

Mit dieser schlechten Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen begründet das Amtsgericht in Berlin Mitte den Anspruch, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Es kommt zu dem Schluss, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts letztlich immer notwendig sei, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Anwaltskosten nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall beauftragte eine Autovermietung einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Interessen gegenüber der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers. Nach Regulierung des Sachschadens verweigerte die gegnerische Versicherung jedoch die Übernahme der Anwaltskosten.

Urteil: Versicherung muss Rechtsanwaltskosten bezahlen
Die Klage der Autovermietung hatte Erfolg. Das Gericht verurteilte die Versicherung dazu, auch die Anwaltskosten zu übernehmen. Zwar müsse die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich sein. Es komme dabei darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalles aus Sicht des Geschädigten darstelle.

Das Gericht hob sogar hervor, dass „nach der heutigen Regulierungspraxis der Versicherung kaum noch angenommen werden kann, dass eine Regulierung der Höhe nach ohne Abzüge erfolgen wird“. Vielmehr würden heute viele Versicherungen zum Beispiel Abzüge bei den Sachverständigenkosten und aufgrund von Prüfberichten Abzüge bei den Stundenverrechnungssätzen vornehmen.

Gericht: Versicherer nehmen immer unberechtigte Abzüge vor
Die Notwendigkeit, einen Anwalt einzuschalten, begründete das Gericht also mit dem Verhalten der Versicherungen. Im konkreten Fall hatte die Versicherung sich auch nicht an die gesetzliche Frist von rund drei Wochen gehalten, um den Schaden der Autovermietung zu regulieren. Sie hatte die Frist um etwa zehn Tage überzogen und Abzüge vorgenommen, diese aber teilweise noch ‚nachreguliert’.

Das Gericht konnte nicht erkennen, wie die Autovermietung ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin hätte auskommen können.

Fazit: Anwalt einschalten!
Dieser Fall zeigt deutlich, dass das Unfallopfer immer einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen sollte, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Auch bei einem Unfall, bei dem es um die Quotelung, also um die anteilige Haftung  geht, sollte man auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung agieren können. Das stellt eine im Verkehrsrecht versierte Anwältin beziehungsweise ein versierter Anwalt sicher.

Amtsgericht Berlin-Mitte am 2. Juni 2015 (AZ: 102 C 3305/14)