Schlüssel im Werkstattbriefkasten – Versicherungsschutz weg?

Schlüssel im Werkstattbriefkasten – Versicherungsschutz weg?

(DAV). Grundsätzlich ist ein Autoschlüssel in einem Briefkasten nicht gut aufgehoben. Bei einem Diebstahl des Schlüssels und des Autos verliert man den Versicherungsschutz. Allerdings kommt es darauf an, ob der Betroffene erkennen musste, dass der Autoschlüssel im Briefkasten nicht sicher war.

Ist dies nicht der Fall, handelt der Betroffene aber nicht grob fahrlässig. Etwa, wenn der Briefkasten sicher am Gebäude angebracht war, der Kasten sich innen befindet und noch weitere Sicherungsmaßnahmen vorhanden sind. Dann muss die Kaskoversicherung den Diebstahlschaden bezahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg vom 14. Oktober 2020 (AZ: 13 O 688/20), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Autodiebstahl mit Autoschlüssel

An einem Sonntag stellte der Kläger sein Auto auf dem Parkplatz des Autohauses ab. Am Montag sollte es repariert werden. Aus beruflichen Gründen musste das Auto schon Sonntag vorbeibringen. Er warf den Autoschlüssel absprachegemäß in den Briefkasten des Autohauses. 
Der Kasten war in die Fassade integriert, befand sich selbst im Gebäude und war durch ein gezacktes Metallteil gesichert. Außerdem hatte er zwei gegenläufig Schrägen. Der Kläger meinte, in der Nacht zum Montag sei sein Fahrzeug gestohlen worden. Die Versicherung warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor und wollte nicht zahlen.

Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten ist keine grobe Fahrlässigkeit

Entscheidend seien immer die konkreten Umstände des Einzelfalls, entschieden die Richter. Es komme also darauf an, ob es für jeden einleuchtend und ersichtlich ist, dass der eingeworfene Schlüssel leicht wieder herausgezogen werden kann. Hat man hier keinen Verdacht, handelt man auch nicht grob fahrlässig.

Da der Briefkasten hier im direkten Eingangsbereich war und sich im Haus befand, musste der Mann nicht davon ausgehen, dass der Schlüssel leicht herausgeangelt werden könnte. Durch weitere Sicherungsmaßnahmen wurde zusätzlich der Eindruck erweckt, der Briefkasten sei besonders geschützt. Der Mann musste also keine Zweifel haben und verlor damit seinen Versicherungsschutz nicht.

Quelle: www.verkehrsrecht.de