Schmerzensgeld auch für Hinterbliebene

Schmerzensgeld auch für Hinterbliebene

Derzeit besteht für die Hinterbliebenen im deutschen Schadensersatzrecht beim Unfalltod naher Angehöriger kein Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das ist im deutschen Schadensersatzrecht nicht vorgesehen – im Gegensatz zu anderen Ländern.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert die Einführung eines solchen Schmerzensgeldes in besonders gravierenden Fällen. Durch eine solche Beschränkung, beispielsweise auf den Verlust eines minderjährigen Kindes oder des Ehegatten, wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gewährung von Schmerzensgeld Einfluss auf die Prämienberechnung hat und damit alle Autofahrer belastet.

„In den meisten Nachbarstaaten gibt es ein Angehörigenschmerzensgeld. Da ist es nur schwer nachvollziehbar, dass die seelischen Schmerzen von Eltern, deren Kinder im Straßenverkehr getötet werden, bei der Schadensregulierung erst dann Beachtung finden, wenn die Eltern daran psychisch erkranken“, erläutert Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Bei der Ausweitung von Ansprüchen müsste andererseits beachtet werden, dass dies Einfluss auf die Prämienberechnung habe und damit alle Autofahrer belastet werden. „Daher fordern wir die Einführung von einem geringen Schmerzensgeld bei besonders gravierenden Fällen, wie den Verlust eines minderjährigen Kindes oder eines Ehegatten“, so Riedmeyer weiter. Dies sei gesetzlich vorzusehen.