Start in die Motorradsaison

Start in die Motorradsaison

Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen!

Für Motorradfreunde sind die ersten Frühlingstage ein Fest. Denn nach monatelanger Abstinenz heißt es nun wieder rauf auf die Maschine, Gas geben und den Wind um die Ohren wehen lassen. Aber bei kaum einem Hobby kommt man so schnell mit dem Gesetz in Konflikt wie beim Motorradfahren. Autofahrer ärgern sich über gefährliche Raserei, riskante Überholmanöver und Gruppenfahrten. Sie selber fahren aber oft unvorsichtig und übersehen oder unterschätzen die schnellen und wendigen Zweiräder. Doch welche Verhaltensweisen sind erlaubt und welche verstoßen gegen Verkehrsregeln? Christian Janeczek, Anwalt in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erläutert typische Verhaltensweisen vor rechtlichem Hintergrund.

 

1. Verstoßen Motorradfahrer, die in einer Gruppe fahren, gegen das Gesetz?

Christian Janeczek: „Das Fahren in einer Gruppe ist nicht per se gesetzeswidrig. Allerdings wird dabei in der Regel der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten. Ein Bußgeldverstoß, der mit mindestens 40 Euro und einem Punkt bestraft wird. Im Fall eines Unfalls kann, bei im Voraus abgesprochenen Gruppenfahrten, sogar der Versicherungsschutz verloren gehen.“

 

2. Dürfen Motorradfahrer rechts an stehenden Autos vorbei fahren?

Christian Janeczek: „Das Durchdrängeln im Stau oder an der Ampel wird oft als Kavaliersdelikt abgetan, ist jedoch ein klarer Bußgeldverstoß. Dieser unzulässige Überholvorgang wird mit 50 Euro Bußgeld und 3 Punkten geahndet. Außerdem provozieren die Drängler Unfälle, beispielsweise wenn eine Autotür plötzlich geöffnet wird. Aus juristischer Sicht heißt es deswegen ‚hinten anstellen’, oder man riskiert, dass man im Fall eines Unfalls mindestens mithaftet.“

 

3. Dürfen Motorradfahrer ungehindert Lärm machen?

Christian Janeczek: „Was die einen als Lärm empfinden, ist für viele Motorradfreunde Teil des Fahrspaßes und wird gern ins unendliche gesteigert. Aus rechtlicher Sicht darf ein Motorrad den gesetzlichen Grenzwert von 80 dB(A) nicht überschreiten – das entspricht ungefähr der Lautstärke eines Rasenmähers. Ein Verstoß wird mit einer Gelbbuße sowie 3 Punkten geahndet. Außerdem werden so genannte Applauskurven als Lärmbelästigung eingestuft. Als solche bezeichnet man besonders schön verlaufende Kurven, die dem Motorradfahrer besonderen Fahrspaß bieten und die er deswegen durch häufiges Hin- und Herfahren mehrfach passiert.“

 

4. Sind Kavalierstarts an der Ampel erlaubt?

Christian Janeczek: „Grundsätzlich gilt, dass die Straße keine Rennstrecke ist. Man riskiert nicht nur seinen Führerschein, im Fall eines Unfalls gehen sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoansprüche verloren. Und auch die Tatsache, dass zwei Motorräder gleichzeitig mit durchdrehenden Reifen an einer Ampel losfahren, kann unter Umständen als Rennen gewertet werden. Beispielsweise wenn sich die Autofahrer über Blickkontakt zu dem Wettbewerb verabredet haben.“