SUV-Fahrer bekommen beim Rotlichtverstoß nicht automatisch eine erhöhte Geldbuße
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(DAV). SUVs und ihre vermeintlich höhere Gefahr im Straßenverkehr stehen nicht erst seit gestern in der Diskussion. Ein aktueller Beschluss des OLG Frankfurt zeigt jedoch, dass das bloße Fahren eines SUV allein noch keine Grundlage für eine erhöhte Geldbuße darstellt.
Denn nach Ansicht des Gerichts reicht ein Rotlichtverstoß mit einem SUV allein nicht aus, um eine erhöhte Geldbuße zu rechtfertigen. Über die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 29. September 2022 (AZ: 3 Ss-OWi 1048/22) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Höheres Bußgeld wegen eines SUV
Ein Mann fuhr mit seinem SUV über eine rote Ampel, die schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. Das Amtsgericht erhöhte die Geldbuße dafür von 200 Euro auf 350 Euro. Ein Grund dafür war unter anderem, dass der betroffene Fahrer mit einem SUV unterwegs war. Das Gericht argumentierte, dass ein SUV aufgrund seiner kastenförmigen Bauweise und erhöhten Frontpartie ein größeres Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Das OLG Frankfurt wies diese Auffassung zurück. Es betonte, dass nur ein deutliches Abweichen vom Normalfall eine Abweichung vom Bußgeldkatalog rechtfertigen könne. Das bloße Fahren eines SUV stelle kein solch deutliches Abweichen dar.
Tatfahrzeug ein SUV – Reicht nicht als Begründung
Das Oberlandesgericht argumentierte, dass die Gruppe der SUVs zu vielfältig sei, um generelle Schlüsse über ihr Gefährdungspotential zu ziehen. Es fehlt zudem eine einheitliche Definition dessen, was einen SUV ausmacht. Die DAV-Verkehrsrechtsanwälte kommentieren die Entscheidung: „Während die erhöhte Gefährlichkeit eines Fahrzeugtyps als Grundlage für die Strafzumessung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, war die hier gewählte pauschale Begründung nicht angebracht. Der Bußgeldkatalog soll eine gleichmäßige Behandlung von Sachverhalten gewährleisten und der Gerechtigkeit dienen. Eine pauschale Erhöhung der Buße aufgrund des Fahrzeugtyps untergräbt dieses Ziel.“
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