Umfallendes Motorrad – welchem Zeugen ist zu glauben?

Umfallendes Motorrad – welchem Zeugen ist zu glauben?

Coburg/Berlin (DAV). Wer gegen einen anderen klagt, muss seine Ansprüche auch beweisen können. Oft gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen, je nachdem, welche Partei die Zeugen benannt hat. Ein Gericht kann in der Würdigung der Zeugenaussagen dem einen Zeugen glauben und dem anderen nicht. So verurteilte das Landgericht Coburg am 30. September 2016 (AZ: 33 S 24/16) eine Frau zur Zahlung von Schadensersatz an einen Motorradfahrer. Das Gericht war der Überzeugung, dass die Zeugin der beklagten Frau gelogen hatte, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das Motorrad des Mannes war umgefallen und beschädigt. Vor Gericht stritten der Halter und eine Autofahrerin darum, ob die Frau das Motorrad mit ihrem Auto umgestoßen hatte. Dieses stand während eines Fußballspiels auf dem benachbarten Parkplatz. Der Mann war der Meinung, dass die Autofahrerin das hinter dem Pkw stehende Zweirad beim Rückwärtsfahren umgestoßen hatte. Die Frau dagegen meinte, es hätte genauso gut auf dem Gelände nicht standfest abgestellt und durch einen plötzlichen Windstoß umgeworfen worden sein können. Ein Sachverständiger hatte herausgefunden, dass eine Spur an der hinteren Stoßstange des Autos zwar von einem Motorradreifen stammen konnte, aber nicht musste.

Nach der Vernehmung der Zeugen gab das Gericht der Klage statt und verurteilte die Frau, Schadensersatz zu zahlen. Dafür spreche schon das Gutachten, laut dem es nicht ausgeschlossen sei, dass das Auto das Motorrad umgestoßen habe. Auch glaubte das Gericht den beiden Zeugen, die bestätigt hatten, dass das Motorrad vollständig auf dem festen Asphalt abgestellt worden war. Die Zeugen waren der Sohn des Klägers und ein Freund. Trotzdem befand das Gericht sie für glaubwürdig. Es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass ein Motorradfahrer es wenn möglich vermeide, sein Fahrzeug unsicher abzustellen.

Eine Zeugin von der Seite der beklagten Frau hatte zwar behauptet, sie habe das Motorrad zufällig während einer Unterbrechung des Fußballspiels ohne Einwirkung eines Autos umfallen sehen. Ihr glaubten die Richter jedoch nicht. So gab es Unstimmigkeiten im zeitlichen Ablauf, in der farblichen Beschreibung des Motorrads und dessen konkreten Standort. Auch wäre der geschilderte Geschehensablauf von so vielen unwahrscheinlichen Zufällen abhängig gewesen, dass das Landgericht von einer falschen Aussage der Zeugin überzeugt war.

Information:
<link http: www.verkehrsrecht.de>www.verkehrsrecht.de