Verkehrsunfall bei Überholen einer Autokolonne

Verkehrsunfall bei Überholen einer Autokolonne

(red/dpa). Auf einer Land- oder Bundesstraße in einer Fahrzeugkolonne zu fahren, zehrt manchem an den Nerven. Gerade wenn Landwirte mit ihren Traktoren unterwegs sind. Wer es eilig hat, möchte gerne an der Kolonne auch vorbeiziehen. Eigentlich aber muss dabei der Reihe nach überholt werden. Was passiert bei einem Unfall?

Grundsätzlich trägt derjenige, der eine Kolonne überholt, auch eine Mitschuld an einem Unfall. Er darf sich nicht allein darauf verlassen, dass andere Fahrzeuge vor ihm auf ihn achten. Der Überholende einer Kolonne haftet für den Schaden zu 30 Prozent. Die Hauptschuld trifft denjenigen, der aus der Kolonne heraus mit dem Überholenden kollidiert. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig vom 30. Januar 2020 (AZ: 7 U 210/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Stockende Kolonne – Unfall beim Überholen

Der Kläger überholte auf einer Bundesstraße eine Fahrzeugkolonne hinter einem Traktor. Vor ihm befanden sich ursprünglich etwa zwölf Fahrzeuge. Nachdem die Hälfte davon den Traktor überholt hatte, scherte der Kläger aus. Er wollte die restliche Kolonne überholen. Als der Beklagte das erste Fahrzeug hinter einem Traktor war, scherte auch er aus und kollidierte mit dem Überholer. Dieser verlangt mit seiner Klage vollen Schadensersatz.

Das Landgericht sprach ihm aber nur 70 Prozent zu. Es sah einen Verstoß des Beklagten. Er hatte überholt, obwohl er auf den Kläger hätte achten müssen. Mit 30 Prozent müsse der Kläger haften, da er mitverantwortlich für den Unfall ist.

Beide Fahrer sind schuld - und müssen unterschiedlich zahlen

Diese Entscheidung wurde von dem Oberlandesgericht bestätigt. Es stellte fest, dass der Kläger einen nicht unerheblichen eigenen Verursachungsbeitrag für den Unfall geleistet hat. Wer eine Kolonne überholt, muss sicher sein, dass kein Vorausfahrender ebenfalls zum Überholvorgang angesetzt. Daher trifft ihn ein Mitverursachungsanteil an dem Unfall von 30 Prozent.

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