
Versicherungsbetrug oder berechtigter Anspruch?
(DAV). Bei Schadensfällen in der Kfz-Kaskoversicherung müssen die Versicherten oft den genauen Unfallhergang nachweisen. Insbesondere bei unklaren Angaben oder fehlenden Zeugen verweigern die Versicherer häufig die Zahlung.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2024 (AZ: 12 U 12/24) schafft Orientierung und betont den Schutz der Versicherten. Demnach genügt beim Antrag auf Ansprüche aus der Kfz-Kaskoversicherung die Feststellung, dass die Schadensart und -beschaffenheit auf einem Unfall beruhen.
Unfall oder Unfallmanipulation?
In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte eine Frau nach einem vermeintlichen Zusammenstoß ihres Autos mit einem entgegenkommenden Fahrzeug Schadensersatz geltend gemacht. Die Versicherung zweifelte den Hergang an und verwies auf mögliche Manipulation. Trotz unstimmiger Angaben und fehlender neutraler Zeugen wertete das Gericht anhand des Schadens den Unfall als versicherten Fall.
Gericht: Umstände sprechen für Unfall
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass bei unaufklärbarem Sachverhalt der Nachweis ausreichend sein kann, dass der Schaden nur durch einen Unfall im versicherten Zeitraum erklärbar ist. Die Versicherung muss dann zahlen, wenn sie Manipulation oder Obliegenheitsverletzungen nicht nachweisen kann.
Das Urteil klärt zudem, dass der Versicherer und nicht der Kunde einer Versicherung die Beweislast für einen vorsätzlich herbei geführten Unfall hat. Dies bietet Schutz vor ungerechtfertigter Leistungsverweigerung.
Warum das Urteil wichtig ist
- Klarheit bei der Beweislast: Versicherungsnehmer müssen lediglich den Schaden plausibel erklären, nicht aber jeden Zweifel ausräumen.
- Einschränkung der Manipulationsvorwürfe: Versicherer dürfen Indizien für Unfallmanipulation nicht unreflektiert bewerten.
- Stärkung der Verbraucherrechte: Das Urteil zeigt, dass Gerichte den Schutz von Versicherten ernst nehmen.
Tipps für Versicherungsnehmer
- Dokumentation ist entscheidend: Unfallstelle fotografieren und Zeugen hinzuziehen.
- Vorsicht bei Schadensmeldungen: Alle Angaben sollten vollständig und korrekt sein.
- Polizei einschalten: Auch bei kleinen Unfällen ist eine Unfallaufnahme hilfreich, um spätere Zweifel auszuräumen.
Quelle: www.verkehrsanwaelte.de