Versicherungsfall Auto: Kilometerstand prüfen

Versicherungsfall Auto: Kilometerstand prüfen

Moderne Zeiten: Heutige Kraftfahrzeuge sind vielfach mit allerlei Elektronik ausgestattet. So wird der Kilometerstand oft nicht nur im Tacho angezeigt, sondern auch auf dem Fahrzeugschlüssel gespeichert. Muss der Wagen in die Werkstatt, wird dort der Einfachheit halber der Schlüssel in einem Lesegerät ausgelesen. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt und rät: Nicht immer stimmen die Werte von Schlüssel und Tacho überein. Autofahrer sollten darauf achten, dass der Kilometerstand des Tachos auf der Werkstattrechnung erscheint.

„Eine deutliche Differenz zwischen den Kilometerständen kann zum erheblichen Problem werden, wenn das Fahrzeug kurz nach der Reparatur gestohlen wird und der Versicherungsfall in der Kaskoversicherung eintritt“, erläutert die Fachanwältin für Versicherungsrecht Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV.

Die Kilometerstanddifferenz kann zustande kommen, wenn in der Werkstatt der Ersatzschlüssel ausgelesen wird, der normalerweise zum Fahren kaum eingesetzt wird und auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt benutzt wurde. Wird das Fahrzeug gestohlen, will die Kaskoversicherung vom Versicherungsnehmer den Kilometerstand wissen und in einem zweiten Schritt unter Umständen um die Übergabe der letzten Reparaturrechnung für das Fahrzeug bitten. Wenn dann auf der Reparaturrechnung eine deutlich niedrigere Laufleistung vermerkt ist, sind Probleme vorprogrammiert. Der Versicherungsnehmer gerät unter Umständen in den Verdacht, den Versicherer belogen zu haben: „Wenn der auf der eingereichten Rechnung angegebene Kilometerstand stark von dem auf dem Tacho abgelesenen abweicht – und den der Versicherungsnehmer im Zweifel aus dem Gedächtnis angibt – wird der Versicherer wissen wollen, worauf die Abweichung beruht. Schlimmstenfalls sieht sich der Fahrzeughalter dem Vorwurf des versuchten Versicherungsbetruges ausgesetzt“, führt Rechtsanwältin Risch aus. Eine Schadenregulierung werde dann voraussichtlich nicht reibungslos vonstattengehen, gegebenenfalls werde der Versicherer die Regulierung ablehnen.

Daher rät die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht Autofahrern, im Reparaturfall darauf zu achten, dass sich der auf dem Tacho angezeigte Kilometerstand des Fahrzeuges auf der Werkstattrechnung wiederfindet und nicht der „ausgelesene“ Stand eines Fahrzeugschlüssels.

Fahrtenbuchführer aufgepasst!

Besonders gilt dies auch für diejenigen Fahrzeughalter, die ein Fahrtenbuch führen – etwa um die in manchen Fällen teurere Ein-Prozent-Regelung zu umgehen, die bei privater Nutzung eines Dienstfahrzeuges angewandt wird. Weicht der Kilometerstand von der Angabe im Fahrtenbuch ab, dürfte der Steuerschuldner im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt in arge – vermeidbare – Erklärungsnot geraten.

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1.250 Mitglieder, 600 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner sowohl für Verbraucher als auch für Betriebe und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig.

Informationen: <link http: www.davvers.de _blank>www.davvers.de