Vorschaden: Warum fehlende Reparaturnachweise teuer werden können

Vorschaden: Warum fehlende Reparaturnachweise teuer werden können

(DAV). Wer nach einem Unfall auf Schadenersatz klagt, ohne alle nötigen Unterlagen vorzulegen, bleibt im Zweifel auf den Prozesskosten sitzen – selbst wenn die Klage berechtigt war. Gerade bei Streitigkeiten über Vorschäden an einem Unfallfahrzeug ist dies geboten.

Wenn ein Fahrzeughalter schon einmal einen Schaden hat reparieren lassen, sollte er die entsprechenden Rechnungen darüber unbedingt aufheben. Denn bei einem weiteren Schaden muss er diese Belege über die sach- und fachgerechte Behebung dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zur Regulierung eines aktuellen Unfallschadens vorlegen. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 01.
Oktober 2024 (AZ: 3 W 7/24), über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Fehlender Nachweis bei Vorschäden: Werkstattrechnung als Knackpunkt

Ein Autofahrer verlangte nach einem Auffahrunfall Ersatz vom gegnerischen Haftpflichtversicherer. In seinem Gutachten war ein reparierter Vorschaden am selben
Fahrzeugteil dokumentiert. Die Versicherung zögerte: Ohne Nachweis der sachgerechten Reparatur könne man den Unfallschaden nicht verlässlich bewerten. Erst während des Gerichtsverfahrens reichte der Kläger eine Werkstattrechnung aus dem Jahr 2017 nach – und erhielt daraufhin die geforderte Zahlung.

Kostenverteilung: Warum die Klage trotzdem zu teuer war

Obwohl die Beklagte weitgehend zahlte, erklärte das Landgericht die Sache in Höhe der Zahlung für erledigt und legte dem Kläger 98 Prozent der Prozesskosten auf. Zu Recht, wie das OLG Saarbrücken entschied: Der Kläger habe keinen Anlass zur Klage gegeben, weil er der Versicherung die nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hatte. Die Versicherung durfte deshalb ihre Zahlung zurückhalten – und musste später keine Kosten übernehmen.

Schutz nur bei berechtigtem Anlass zur Klage

Nach § 93 ZPO trägt die klagende Partei die Kosten, wenn der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat und sich sofort verteidigt. Im konkreten Fall war das erfüllt: Der Kläger hätte wissen müssen, dass bei einem dokumentierten Vorschaden nicht nur eine Auskunftspflicht, sondern auch eine Pflicht zur Vorlage der Reparaturnachweise besteht (§119 Abs. 3 VVG). Ein reines Sachverständigengutachten reicht dabei nicht aus.

Checkliste: Was Geschädigte vor Klageerhebung beachten sollten

Wer Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall geltend macht, sollte vor der Klage sicher stellen:

  • Proaktive Offenlegung: Wenn Ihr Fahrzeug einen Vorschaden hatte, insbesondere im gleichen Bereich wie der neue Schaden, sollten Sie alle relevanten Unterlagen, insbesondere Werkstattrechnungen, proaktiv dem gegnerischen Versicherer vorlegen.
  • Vermeidung von Kosten: Wenn Sie berechtigterweise angeforderte Informationen und Dokumente zu Vorschäden nicht vorlegen, kann dies dazu führen, dass Sie die Prozesskosten tragen müssen, selbst wenn Ihr Anspruch im Grunde berechtigt ist und der Versicherer letztlich zahlt.
  • Informationsrecht des Versicherers: Versicherer haben ein Recht auf Informationen und Dokumente, um den Schadenumfang festzustellen und sicherzustellen, dass aktuelle Forderungen nicht mit früheren, bereits reparierten Schäden zusammenhängen.

Fehlen diese Schritte, kann das Gericht eine Kostenlast auch bei berechtigter Klage vollständig dem Kläger auferlegen.
Quelle: www.verkehrsrecht.de