Vorsicht bei Ausfahrt aus einer Waschbox

Vorsicht bei Ausfahrt aus einer Waschbox

(red/dpa). Noch schnell das Auto gewaschen und dann ab nach Haus! Bei der Ausfahrt aus einer Waschbox sollte man es aber nicht zu eilig haben: Wer hier ausfährt, muss besonders vorsichtig sein. Bei einem Unfall trägt er fast den kompletten Schaden.

Das musste eine Autofahrerin erleben, die mit ihrem blanken Auto aus der Waschbox fuhr und mit einem anderen Wagen zusammenstieß.
Derjenige, der ausfährt, muss sich heraustasten und jederzeit bremsbereit sein. Das entschied das Oberlandesgericht München, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Unfall nach dem Autowaschen
Die Autofahrerin, die aus der Waschbox kam, und der andere Autofahrer hielten sich beide nicht an die Schrittgeschwindigkeit. Das Landgericht legte eine Haftungsquote von 70 Prozent zu Lasten der Frau fest. Dagegen wehrte sie sich. Sie verteidigte sich auch damit, dass sie schlechte Sicht gehabt hätte.

Haftungsquote zu Lasten des Ausfahrenden
Ohne Erfolg! Das Oberlandesgericht in München bestätigte die Haftungsverteilung. Wer ausfahre, müsse sich gegebenenfalls „eintasten“, also „zentimeterweise“ fahren und jederzeit bremsbereit sein. Gerade, wenn man selbst sage, man habe schlecht sehen können. Dann dürfe man nicht einfach auf das Glück vertrauen.

Aufgrund seiner Geschwindigkeit musste der andere Autofahrer zu dreißig Prozent haften.

Oberlandesgericht München am 3. Juli 2015 (AZ: 10 U 642/15)