Wann ist die Richtigkeit der Blitzer-Messung nicht mehr standardisiert?

Wann ist die Richtigkeit der Blitzer-Messung nicht mehr standardisiert?

(DAV). Fast jeder Verkehrsteilnehmer kennt die Situation: Man wird geblitzt. Die Messung erfolgte oft mit einem als „standardisiert“ eingestuften Messverfahren wie dem Poliscan FM 1. In der Regel wird dann ein Bußgeldbescheid erlassen, und die Gerichte gehen bei solchen Verfahren zunächst von der Richtigkeit der Messung aus, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorliegen. Doch was passiert, wenn das Gericht selbst Zweifel hegt oder der Betroffene fundierte Einwände vorbringt? 

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg vom 24. April 2025 (AZ: 1 ORbs 51/25). Es hob ein Urteil des Amtsgerichts auf. Das OLG rügte insbesondere einen Widerspruch in der Begründung: Das Amtsgericht hatte zunächst ein Sachverständigengutachten zur Messrichtigkeit eingeholt, es dann aber nicht berücksichtigt.

Blitzer: Gutachten eingeholt – im Urteil aber ignoriert

Der Fall betraf einen Autofahrer, der wegen überhöhter Geschwindigkeit zu 150 Euro Geldbuße verurteilt wurde. Das Brisante: Das zuständige Amtsgericht hatte im Laufe des Verfahrens selbst ein Sachverständigengutachten zur Überprüfung des Messergebnisses eingeholt. In der Urteilsbegründung stützte sich das Amtsgericht jedoch darauf, dass es sich um ein anerkanntes standardisiertes Messverfahren handele und Zweifel nicht bestünden – ohne auf das Gutachten einzugehen. 

Gleichzeitig wurde der Antrag des Betroffenen auf ein Gutachten als ablehnbar dargestellt, obwohl das Gericht selbst eines in Auftrag gegeben hatte.

Geschwindigkeitsmessung: Was bedeutet „standardisiertes Messverfahren“?

Ein standardisiertes Messverfahren liegt vor, wenn eine bestimmte Messmethode oder ein Messgerät so häufig und nachvollziehbar verwendet wird, dass seine Zuverlässigkeit grundsätzlich angenommen wird. Dies erspart den Gerichten in jedem Einzelfall eine aufwendige Beweiserhebung. Gerichte müssen nur prüfen, ob die Messung gemäß Bedienungsanleitung durchgeführt wurde und das Gerät geeicht war. Nur bei konkreten Einwänden müssen sie tiefer prüfen.

Oberlandesgericht: Keine Standardisierung bei Zweifeln

Das OLG Brandenburg hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Die Richter stellten klar: Allein die Tatsache, dass das Amtsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Messrichtigkeit angeordnet hatte, deutet darauf hin, dass es in diesem spezifischen Fall nicht mehr von einem „standardisierten Messverfahren“ ausging, dessen Ergebnis ohne weitere Prüfung als zuverlässig gelten kann. Das Gericht hatte durch seine Anordnung Zweifel erkennen lassen, die es in der Urteilsbegründung aber ignorierte.

Fazit des OLG: Die Begründung des Amtsgerichts war widersprüchlich und lückenhaft, da sie den erhobenen Beweis (das Gutachten) mit keinem Wort würdigte. Dies stellt eine Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Beweiswürdigung und zugleich eine Verletzung des Rechts des Betroffenen auf rechtliches Gehör dar.

Warum die Gebrauchsanweisung des Blitzers wichtig ist

Die genaue Kenntnis und Einhaltung der Gebrauchsanweisung eines Blitzgerätes ist der Dreh- und Angelpunkt für die Anerkennung als standardisiertes Messverfahren.

Beweis der Standardisierung: Nur wenn das Messgerät exakt nach Herstellerangaben bedient und aufgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Messergebnisse die vom Hersteller garantierte Genauigkeit aufweisen.
Ansatzpunkt für Einwände: Weicht der Messbeamte von der Bedienungsanleitung ab (z.B. falscher Abstand, unzulässiger Neigungswinkel, unkorrekte Aufstellhöhe), ist die Messung nicht mehr standardisiert. Dann muss das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen die gesamte Messung überprüfen lassen, oft durch ein Sachverständigengutachten.
Erfolg der Verteidigung: Die Einsicht in die Gebrauchsanweisung ist daher für eine effektive Verteidigung oft unerlässlich, um konkrete Anhaltspunkte für Messfehler – die sogenannten „konkreten Einwände“ – zu finden, die das Gericht zur weiteren Beweiserhebung zwingen.

Das OLG Brandenburg bekräftigt mit seinem Beschluss, dass Gerichte, die einmal Zweifel an der Messung haben und ein Gutachten einholen, dieses auch in ihrer Entscheidung würdigen müssen, um eine rechtlich haltbare Verurteilung zu erreichen.

Quelle: www.verkehrsrecht.de