Welche Regeln gelten, wenn Kinder alleine reisen?

Welche Regeln gelten, wenn Kinder alleine reisen?

Der Vater wohnt in Berlin, die Mutter in London und die Oma in Bielefeld: Je verstreuter Familien leben, desto häufiger reisen Kinder alleine, um ihre Verwandten zu besuchen. Manche Mütter und Väter haben Bedenken dabei, ihre Kleinen mit dem Zug oder dem Flugzeug in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land reisen zu lassen. Doch nicht nur besorgte Eltern setzen den kleinen Reisenden Grenzen.

Ab wann Kinder mit welchem Verkehrsmittel reisen dürfen, ist rechtlich zwar kaum eingeschränkt. Zu beachten ist in diesem Zusammen allerdings § 8 des Jugendschutzgesetzes. Darin geht es um den Aufenthalt von Minderjährigen an sogenannten jugendgefährdenden Orten. Als ein solcher Ort kann auch ein Bahnhof oder ein Flughafen gelten – falls das reisende Kind nicht reif oder verantwortungsbewusst genug ist, sich dort alleine aufzuhalten.


Eltern entscheiden, ob Kinder alleine reisen
Abgesehen davon sind der Reisefreiheit von Kindern und Jugendlichen in erster Linie von der elterlichen Fürsorgepflicht Grenzen gesetzt. „Die Erziehungsberechtigten müssen entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren oder zu fliegen“, informiert Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein selbstständiges Kind könne auch alleine innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland reisen.

Zug, Bus, Flugzeug: Beförderungsbedingungen prüfen
Relevanter noch als der Aufenthalt an Bahnhöfen und Flughäfen ist das jeweilige Verkehrsmittel. Die Unternehmen haben meist klare Regeln, ab welchem Alter allein reisende Kinder mitgenommen werden.

So beträgt bei den meisten großen Fluggesellschaften das Mindestalter für allein Reisende 12 Jahre. Minderjährige ohne Begleitperson werden auch als unaccompanied minors (UM) bezeichnet. Kinder dürfen zwar schon ab fünf Jahren alleine einen Flug antreten, brauchen dann aber eine Betreuung an Bord. Entweder ein Flugbegleiter oder ein Erzieher kümmert sich dann um den reisenden Sprössling. Die meisten Fluggesellschaften verlangen dafür einen Aufpreis.

Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen. Bei Bedarf können die Eltern für ihre Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbusunternehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit. Selbst dann fordern sie eine Erlaubnis der Eltern, solange die Kinder nicht älter als 15 Jahre sind.

Vollmacht der Eltern mitgeben, wenn Kinder alleine reisen
Wie Gesine Reisert informiert, ist eine schriftliche Erlaubnis sowieso sinnvoll, wenn Kinder alleine unterwegs sind: „Ich empfehle den Eltern, vor allem kleinen Kindern einen Zettel mitzugeben, auf dem sie ihm erlauben, alleine zu reisen. Dort sollte auch eine Telefonnummer für den Notfall, die Zieladresse und die Route, gegebenenfalls mit Umsteigebahnhöfen, angegeben sein.“

Das ist auch ratsam, wenn kleine Kinder mit älteren, aber dennoch minderjährigen Geschwistern oder Cousinen unterwegs sind. Auch hier kommt es wieder darauf an, was die Eltern den Kindern zutrauen und was diese sich selbst zutrauen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dem älteren Kind eine unterschriebene Vollmacht mitgeben. Es kann auch empfehlenswert sein, Mitreisende – zum Beispiel Sitznachbarn im Zug – anzusprechen und sie zu bitten, auf das Kind zu achten. Dann kann sich der kleine Reisende auch an diese wenden, falls er oder sie Fragen hat.

Ticket alleine kaufen erst ab sieben Jahren
Dürfen Kinder auch Reisen komplett auf eigene Faust unternehmen, inklusive dem Ticketkauf? Sie dürfen – vorausgesetzt, sie sind mindestens sieben Jahre alt und haben das Einverständnis der Eltern. Dann diesem Mindestalter sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen in einem gewissen Rahmen auch alleine Fahrkarten kaufen. Dieser Rahmen sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel, meist das Taschengeld oder andere Geldgeschenke der Familie. Das besagt § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der sogenannte Taschengeldparagraph.

Organisierte Jugendreisen: Reiseveranstalter in der Pflicht
Bei organisierten Jugendreisen gelten die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Reisen: Der Reiseveranstalter muss alle für die Reise typischen Leistungen erbringen. Dazu zählt in diesem Fall auch die Aufsicht Minderjähriger. Bei solchen Reisen meist Jugendliche ab 16, manchmal auch ab 14 Jahren teilnehmen.
Fazit: Ob Kinder alleine Zug oder Bus fahren oder fliegen sollten, hängt in erster Linie vom Kind selbst ab. Wenn die Eltern dem Sprössling zutrauen, ohne Begleitung unterwegs zu sein und das Mädchen oder der Junge sich das selbst zutraut, steht einer Reise kaum noch etwas im Weg. Die Erziehungsberechtigten sollten im Vorfeld allerdings in den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Transportunternehmens nachschauen, ob Kinder damit alleine reisen dürfen.