Wenn die Ladung zu schwer wird: Wer haftet bei Lkw-Überladung?
(DAV). Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem vollbeladenen Lkw auf der Autobahn. Alles scheint in Ordnung zu sein, doch bei einer Kontrolle stellt sich heraus: Ihr Fahrzeug ist massiv überladen. Sie sind sich keiner Schuld bewusst, denn Sie konnten die Überladung nicht erkennen. Reicht das, um einer Strafe zu entgehen? Diese Frage ist im Verkehrsrecht von großer Bedeutung und betrifft nicht nur Berufskraftfahrer, sondern jeden, der Fahrzeuge mit Ladung führt. Die Gerichte legen hier strenge Maßstäbe an, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt.
Demnach reicht es nicht, dass ein Fahrer die Überladung nicht erkennt – er muss sie aktiv vermeiden. Da er das nicht tat, wurden 285 Euro Geldbuße fällig, Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Oktober 2024 (AZ: 2 ORbs 143/24 / 820 Js 30496/24).
Deutlich mehr Kartoffeln als erlaubt geladen – Geldbuße für Lkw-Fahrer
Ein Fahrer war mit einem landwirtschaftlichen Anhänger unterwegs, der mit Kartoffeln gefüllt war. Als die Polizei das Gespann kontrollierte, ergab sich ein Gesamtgewicht von 30,24 Tonnen – erlaubt wären nur 24 Tonnen gewesen. Es lag also eine Überladung von mehr als sechs Tonnen bzw. 25 Prozent vor.
Der Fahrer wehrte sich gegen das verhängte Bußgeld in Höhe von 285 Euro. Seine Begründung: Er sei kein Landwirt und könne das Gewicht der Ladung mangels Erfahrung nicht einschätzen. Die Kartoffeln seien ihm lediglich zur Beförderung übergeben worden – von einer Überladung habe er nichts gewusst.
Lkw-Fahrer muss sich nach Gewicht der Ladung erkundigen
Das OLG Oldenburg ließ dieses Argument nicht gelten. Entscheidend sei nicht die „Erkennbarkeit“, sondern die „Vermeidbarkeit“ der Überladung. Der Fahrer hätte vor Fahrtantritt selbst aktiv werden müssen – zum Beispiel durch Nachfrage beim Auftraggeber, durch eine grobe Volumenabschätzung oder durch den Einsatz technischer Hilfsmittel. Dass er kein Landwirt sei, spiele dabei keine Rolle. Wer ein Fahrzeug mit hoher Ladekapazität führe, müsse sich in der Lage sehen, auch ohne Spezialwissen das Gewicht seiner Fracht annähernd korrekt einzuschätzen. Damit folgt das OLG Oldenburg der strengeren Linie, die bereits das OLG Frankfurt im Jahr 2019 (AZ: 2 Ss-OWi 1077/18) entwickelt hat. Seitdem gilt: Der Fahrer muss die Einhaltung der Gewichtsgrenzen notfalls durch Unterladung oder Hilfsmittel sicherstellen – selbst wenn es keine äußerlichen Anzeichen für eine Überladung gibt.
Welche Konsequenzen drohen bei Überladung?
Bußgelder bei Überladung richten sich nach dem Ausmaß der Überschreitung. Bei mehr als 20 Prozent kann es neben einem Bußgeld auch zu einem Punkt in Flensburg kommen. Doch die Gerichte betonen zunehmend, dass es nicht nur um formelle Vorschriften geht: Überladene Fahrzeuge stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – sei es durch übermäßige Bremswege, verringerte Fahrstabilität oder Reifenschäden.
Was Fahrer und Halter jetzt wissen sollten
- Verantwortung liegt beim Fahrer: Wer fährt, muss das Gewicht seiner Ladung kontrollieren können – notfalls durch Nachfrage oder Technik.
- Auch der Halter ist in der Pflicht: Unternehmen müssen organisatorisch sicherstellen, dass Fahrer Gewichtsgrenzen einhalten können.
- Technik ist keine Pflicht, aber hilfreich: Eine Waage im Betrieb oder ein bordeigenes Wiegesystem können vor Bußgeldern schützen.
- Unwissen zählt nicht: Die Gerichte verlangen aktive Erkundigungspflichten – auch bei scheinbar „harmlosen“ Gütern wie Kartoffeln.
Quelle: www.verkehrsrecht.de