Zu schnell in der 30er-Zone - wann ist es Vorsatz, wann nicht? 

Zu schnell in der 30er-Zone - wann ist es Vorsatz, wann nicht? 

(DAV). Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist man geblitzt. Gerade in verkehrsberuhigten Zonen mit Tempo 30 passiert das schnell. Wer zu schnell fährt, riskiert ein Bußgeld. Doch ob es sich dabei um ein Versehen oder eine bewusste Missachtung handelt, hat erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen. Denn wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich eingestuft, kann das Bußgeld in der Regel verdoppelt werden.  

Nicht unbedingt, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 07. August 2025 (AZ: 2 OWi 4211 Js 8201/25) zeigt: Auch bei einer Überschreitung um über 50 Prozent bleibt es unter Umständen bei einem fahrlässigen Verstoß – mit deutlichen Konsequenzen für die Höhe der Geldbuße. Die Fahrerin musste nur das einfache Bußgeld von 70 Euro zahlen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Tempo-30 mehrfach ausgeschildert – wird es teurer?

Eine Autofahrerin wurde von der Verwaltungsbehörde beschuldigt, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 30 km/h, doch die Messung ergab nach Toleranzabzug 46 km/h. Dies entsprach einer relativen Überschreitung von über 50 Prozent.

Die 30-km/h-Begrenzung war im Vorfeld mehrfach ausgeschildert. Die zuständige Bußgeldstelle nahm daher an, dass die Fahrerin dies bewusst in Kauf genommen hatte, und setzte eine erhöhte Geldbuße wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung fest.

Vorsatz oder nicht? – Gericht zieht eine wichtige Grenze

Das Amtsgericht Landstuhl stellte klar: Eine Überschreitung um mehr als 40 Prozent kann zwar ein Indiz für Vorsatz sein – aber nicht in jedem Fall. Gerade bei sehr niedrigen Tempolimits wie 30 km/h müssten noch weitere Beweisanzeichen hinzukommen, um ein vorsätzliches Verhalten anzunehmen. Andernfalls würde schon eine Überschreitung um wenige km/h – wie hier 16 km/h – als vorsätzlich gewertet, was nach Auffassung des Gerichts „mit der Lebensrealität nicht in Einklang“ zu bringen sei.

Nach Auffassung des Gerichts hätte es also zusätzlicher Anhaltspunkte bedurft, etwa eines besonders hohen absoluten Tempos oder anderer Umstände, die auf ein bewusstes Übertreten schließen lassen. Allein die Tatsache, dass die Tempobegrenzung mehrfach ausgeschildert war, reiche hierfür nicht aus. Die Richter betonten: Auch wenn die Fahrerin die 30-km/h-Schilder wahrgenommen haben sollte, bedeutet das nicht automatisch, dass ihr bewusst war, wie schnell sie tatsächlich fuhr.

Das Urteil: Fahrlässigkeit statt Vorsatz – Geldbuße reduziert

Am Ende blieb es bei einem fahrlässigen Verkehrsverstoß. Die Geldbuße wurde auf den Regelsatz von 70 Euro reduziert. Die Entscheidung zeigt: Auch bei deutlichen relativen Überschreitungen kommt es auf das Gesamtbild an – insbesondere bei geringen Tempolimits.

Quelle: www.verkehrsrecht.de