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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
10/2018 – 15. August 2018
 
 
  Recht und Gesetz
Ersatz der vorprozessualen Termingebühr für fernmündlich geführte Gespräche
Das AG Frankfurt/Main hat durch Urteil vom 04.05.2018 – Aktenzeichen: 29 C 1174/17 (85) – entschieden, dass eine Termingebühr auch dann entsteht, wenn bei einer rechtshängigen Angelegenheit die Rechtsanwälte ein Telefonat zur Erledigung des Rechtsstreits führen, ohne dass noch eine mündliche Verhandlung stattfindet. Im vorliegenden Fall ist von der Entstehung einer 1,2-fachen Gebühr nach Ziff. 3104 VV-RVG aufgrund der unstreitig vorgerichtlich erfolgten, mündlichen Besprechung nach Erteilen des Klageauftrags auszugehen. Dass bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, ist nicht zwingend erforderlich, da diese Entstehungsvariante des Gebührentatbestands ausdrücklich unter anderem von „auf die Vermeidung des Verfahrens“ gerichteten Besprechungen spricht. Zur Abgrenzung zu Fällen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV ist jedoch zwingend erforderlich, dass dem Anwalt – wie im vorliegenden Fall gegeben – zumindest Prozessauftrag erteilt ist.
news_2018-10_p1.pdf
Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer gilt auch auf Parkplätzen
Das AG München kommt in seinem Urteil vom 10.05.2017 – Aktenzeichen: 341 C 16212/16 – zu dem Ergebnis, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer grundsätzlich auch auf Parkplätzen gilt. Allerdings nur dann, wenn feststeht, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision im Rückwärtsfahren befand. Er gilt dann nicht, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrer sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand hat bringen können. Kommt es zu einer Kollision mit einem rückwärtsfahrenden und einem zum Zeitpunkt der Kollision stehenden Fahrzeug, so ist die Alleinhaftung des rückwärtsfahrenden Fahrzeuges angemessen.
news_2018-10_p2.pdf
Mehr aktuelle Urteile gesucht
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sicherlich ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass im Newsletter immer weniger aktuelle Entscheidungen veröffentlicht werden. Dies liegt daran, dass die Geschäftsstelle kaum noch Urteile übermittelt bekommt. Ich benötige Ihre Mithilfe, damit der Newsletter aktuell bleibt und dort nicht nur Veranstaltungen beworben werden. Bitte senden Sie interessante Urteile an: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fax: (0 30) 72 61 52 195, bachmann@anwaltverein.de
Fachinfo-Magazin „Hohe Schmerzensgeldbeträge“
RiBGH Wolfgang Wellner stellt im Fachinfo-Magazin „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ zwei Verkehrsunfälle mit Schmerzensgeldern über 100.000 € vor.
ffi_Fachinfo-Magazin_HSB_02_2018.pdf
 
 
 
  Aktuelle Pressearbeit
Forsa-Umfrage: Zwei-Drittel-Mehrheit fordert Fahrtests für Senioren
Wir haben in einer forsa-Umfrage 1.000 Teilnehmer zu Ihrer Meinung zum Thema „Senioren im Straßenverkehr“ befragt. Unter anderem wollten wir von den Befragten wissen: Sollte eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit einige Zeit nach dem Führerscheinerwerb erneut erfolgen? Und wenn ja, wann sollte eine erneute Überprüfung stattfinden? Mit 55, 60, 65, 70 oder ab 75 Jahren? Außerdem wollten wir wissen, was Bestandteil einer Prüfung der Fahrtauglichkeit sein sollte.

Laut unserer Umfrage fordern 66 % die Überprüfung der Fahrtauglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt. Laut 28 % der Befragten soll diese erneute Überprüfung mit 70 Jahren stattfinden. 23 Prozent halten eine Kontrolle mit 65 Jahren für sinnvoll, für 20 Prozent sollte der Test bereits mit 60 Jahren erfolgen. Alle Ergebnisse gibt es hier.



Zusammen mit dem Interview von Frank-Roland Hillmann „Ältere Autofahrer zumeist besser als ihr Ruf“ wurden die Umfrageergebnisse veröffentlicht. Mit der Medienarbeit zu diesem Thema konnten bisher mehr als 70 Beiträge in Online-Medien und 65 Beiträge in Printmedien (inklusive regionale Unterausgaben) erzielt werden.

Ein paar Auszüge aus der aktuellen Berichterstattung zum Thema gibt es bei Focus Online, Merkur.de und TZ.de.
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
3. Verkehrsrechtssymposium 19.-21. Oktober 2018 in Mainz
Das diesjährige Verkehrsrechtssymposium wird vom 19.-21. Oktober 2018 im Parkhotel Favorite in Mainz stattfinden. Es beginnt traditionell mit einem get-together am Freitag-Abend und endet am Samstag-Abend mit einem Festessen im Sternerestaurant des Parkhotels Favorite. RiBGH Dr. Oliver Klein aus dem VI. Zivilsenat wird über die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen der fiktiven Schadensabrechnung referieren. Herr Prof. Dr. Ansgar Staudinger wird den Ersatz von Personenschäden bei (inter-)nationalen Verkehrsunfällen beleuchten. Die Bedeutung von Daten im Kfz für verkehrstechnische Gutachten wird Herr Dr. Johannes Priester anhand von Beispielen aus den Bereichen Unfallrekonstruktion und Autokauf aufzeigen. Den Schlussvortrag hält VorsRiKG Regine Grieß, LL.M., zum Ordnungswidrigkeitenrecht in der OLG-Rechtsprechung. Das detaillierte Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:
Verkehrsrechtssymposium 2018 - Programm und Faxanmeldung
Verkehrsrechtssymposium 2018 - Online Anmeldung

Seminare September/Oktober 2018
14.09.2018, Erfurt
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt

14.09.2018, Hagen
Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen
Referenten: VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, MM, Hamm; VorsRiOLG Dr. Martin Saal, Hamm
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid

12.10.2018, Hannover
Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

12.10.2018, München
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Köln
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, München

13.10.2018, Freiburg
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen

26.10.2018, Hamburg
Rechtsprechung des Hanseatischen OLG/LG Hamburg in Verkehrssachen
Referentin: RiLG Hamburg Jan Becker, Hamburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster

27.10.2018, Rostock
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess
Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken; Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Rostock
 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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