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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
11/2018 – 5. September 2018
 
 
  Recht und Gesetz
Vorlage einer modifizierten Schweigepflichtentbindungserklärung
Das Landgericht Essen hat durch Beschluss vom 08.08.2018 entschieden, dass der Kläger, der die von der beklagten Versicherung vorgelegte Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte nicht benutzt, nicht mangels Kooperation Anlass zur Klage gibt. Der Kläger hat die erforderlichen Atteste und Belege sowie den Fragebogen der Beklagten und eine modifizierte Schweigepflichtentbindungserklärung bei der Beklagten eingereicht, aus der sich seine Krankheitsgeschichte belegen lässt. Dass er die Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte durch die Beklagte nicht unterzeichnete, kann nicht zum Nachteil des Klägers gereichen. Eine Prüffähigkeit war durch die eingereichten Unterlagen gegeben. Der Beklagten lagen alle Arztberichte vor, welche auch der Gerichtsakte beiliegen, sowie die Entbindung der Schweigepflicht. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beklagte eine Prüfung der Umstände aufgrund der fehlenden Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte nicht vornehmen konnte. Dass interne, automatisierte Speicherungsprozesse durch die mangelnde Einwilligungserklärung erschwert werden, ist ein Problem der Beklagten und kann dem Kläger nicht angelastet werden. Müsste der Kläger die Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte erteilen, um an seinen Schadensersatzanspruch zu kommen, widerspräche das sämtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Einwilligungserklärung in die Datenweitergabe wäre kaum mehr freiwillig und somit obsolet.
news_2018-11_p1.pdf
Kollision beim Rückwärtsfahren auf dem Parkplatz
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn kommt in seinem Urteil vom 09.03.2018 – Aktenzeichen: 3 S 210/17 – zu dem Ergebnis, dass der Verkehrsteilnehmer auf einem Parkplatz grundsätzlich nicht darauf vertrauen darf, dass sein Verkehrsfluss nicht durch ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug gestört wird. Er muss jederzeit damit rechnen, dass rückwärtsfahrende oder ein- und ausparkende Fahrzeuge seinen Verkehrsfluss stören. Er muss daher, um der Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO genügen zu können, von vornherein mit geringer Geschwindigkeit und bremsbereit fahren, um jederzeit anhalten zu können. Hat ein Fahrer diese Verpflichtung erfüllt und gelingt es ihm, beim Rückwärtsfahren vor einer Kollision zum Stehen zu kommen, hat er grundsätzlich seiner Verpflichtung zum jederzeitigen Anhalten genügt. Dies war im vorliegenden Fall gegeben. Der Kläger, der rückwärts aus einer Parklücke fuhr, hatte das Fahrzeug des Beklagten, der ebenfalls zurücksetzte, bemerkt und deshalb angehalten.
news_2018-11_p2.pdf
Verkehrsanwälte-Fastlane startet zum 1. September 2018 mit ausgewählten Pilotkanzleien.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat gemeinsam mit der DEVK-Versicherung und der Firma e.Consult die Verkehrsanwälte-Fastlane entwickelt. Durch konsequente Vereinfachung und Digitalisierung einer Schadenmeldung soll die Regulierung von Kraftfahrthaftpflichtfällen beschleunigt werden. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann die Verkehrsanwälte-Fastlane kostenfrei über den internen Bereich der Arbeitsgemeinschaft nutzen. Wenn Sie Probleme haben, in den internen Bereich zu gelangen, können Sie sich an die Fa. e.Consult (E-Mail: support@e-consult, Telefon: 0681-950 82 877) wenden. Die Fallabwicklung erfolgt zu 100 % elektronisch. Es werden nur die absolut notwendigen Daten zur Schnellregulierung abgefragt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat eine berufsrechtlich einwandfreie Vergütungsmethode für die strukturierte Datenübermittlung entwickelt.
Die DEVK zahlt für die strukturierte Datenübermittlung eine Pauschale in Höhe von 25 €. Noch mehr Informationen finden Sie hier: www.e-consult.de/fastlane/. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Kontakt mit der Fa. e.Consult aufzunehmen, wenn Sie Interesse haben, eine der Pilotkanzleien zu sein.
DEVK kündigt Gebührenvereinbarung zum 01.09.2018
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die DEVK-Versicherungen haben den DAV informiert, dass die Möglichkeit, auf Basis der DAV-Gebührenempfehlung abrechnen zu können, mit Schadendatum ab 01.09.2018 entfällt. Ab diesem Schadendatum wird die DEVK mit allen Anwälten die entsprechenden Mandate nach RVG abrechnen.
 
 
  Aktuelle Pressearbeit
Eine starke Partnerschaft in Sachen Verkehr.
Schon gewusst? In regelmäßigen Abständen ergänzen wir unsere Webseite um verkehrsrelevanten Content, um für unsere Mandanten und User stets interessant zu bleiben. Aktuelles und dabei heftig umstrittenes Thema: Senioren im Straßenverkehr. Dazu gab es neben einer großen PR-seitig geführten Umfrage auch ein Video, das mit einem Augenzwinkern mit den typischen Vorurteilen des Älterwerdens spielt und eine überraschende Lösung bietet: autonomes Fahren.
Aber sehen Sie am besten selbst auf verkehrsanwälte.de.
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
3. Verkehrsrechtssymposium 19.-21. Oktober 2018 in Mainz
Das diesjährige Verkehrsrechtssymposium wird vom 19.-21. Oktober 2018 im Parkhotel Favorite in Mainz stattfinden. Es beginnt traditionell mit einem get-together am Freitag-Abend und endet am Samstag-Abend mit einem Festessen im Sternerestaurant des Parkhotels Favorite. RiBGH Dr. Oliver Klein aus dem VI. Zivilsenat wird über die Grundlagen und aktuellen Entwicklungen der fiktiven Schadensabrechnung referieren. Herr Prof. Dr. Ansgar Staudinger wird den Ersatz von Personenschäden bei (inter-)nationalen Verkehrsunfällen beleuchten. Die Bedeutung von Daten im Kfz für verkehrstechnische Gutachten wird Herr Dr. Johannes Priester anhand von Beispielen aus den Bereichen Unfallrekonstruktion und Autokauf aufzeigen. Den Schlussvortrag hält VorsRiKG Regine Grieß, LL.M., zum Ordnungswidrigkeitenrecht in der OLG-Rechtsprechung. Das detaillierte Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:
Verkehrsrechtssymposium 2018 - Programm und Faxanmeldung
Verkehrsrechtssymposium 2018 - Online Anmeldung

Seminare September/Oktober 2018
14.09.2018, Erfurt
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt

14.09.2018, Hagen
Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen
Referenten: VorsRiOLG Dr. Jutta Laws, MM, Hamm; VorsRiOLG Dr. Martin Saal, Hamm
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid

12.10.2018, Hannover
Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

12.10.2018, München
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Köln
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, München

13.10.2018, Freiburg
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen

26.10.2018, Hamburg
Rechtsprechung des Hanseatischen OLG/LG Hamburg in Verkehrssachen
Referentin: RiLG Hamburg Jan Becker, Hamburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster

27.10.2018, Rostock
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess
Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken; Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Rostock
 
 
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