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Newsletter 01/2018   10. Januar 2018


  Recht und GesetzRecht und Gesetz
Angemessenheit der Mittelgebühr im Bußgeldverfahren

Das AG Arnstadt hat in seinem Beschluss vom 29.09.2017 – Geschäftsnummer: OWi 623/17 TH 9904-014309-17/1 – festgestellt, dass in Bußgeldsachen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die Mittelgebühr angesetzt werden kann. Ein schematischer Abzug eines bestimmten Prozentsatzes von der Mittelgebühr oder eine pauschal niedrigere Ansetzung verbietet sich. Das AG Arnstadt hält die Ansetzung der Mittelgebühr mit Blick auf den Bemessungsfaktor des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen des § 14 RVG als angemessen. Zwar wies die Akte zum Zeitpunkt der ersten anwaltlichen Tätigkeit nur ein geringes Volumen auf. Jedoch erschöpfte sich das Verteidigungsvorbringen bereits in einem Akteneinsichtsgesuch, der Einspruchseinlegung und der Anforderung des Tatvideos per Mail. Es folgte ein weiterer Schriftsatz nach Inaugenscheinnahme des Tatvideos mit kurzer Ausführung zur Begründung des Einspruchs. Im Weiteren beauftragte der Verteidiger eine Sachverständigengesellschaft mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Der angegebene Zeitaufwand für die vorgenannten Tätigkeiten geht über das für die Verteidigung notwendige Normalmaß hinaus. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht in jedem Verfahren ein Tatvideo einzusehen und entsprechend zu begutachten ist. Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit schätzt das Gericht unter Berücksichtigung der Rechtslage als durchschnittlich ein. Dies folgt bereits aus der notwendigen Inaugenscheinnahme des Tatvideos und der Frage der Verwertbarkeit der Messung. Die Auswahl eines Sachverständigen kann ebenfalls nicht als Normalfall eingestuft werden.

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Ersatz der Sachverständigenkosten

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) kommt in seinem Urteil vom 03.08.2016 – Az.: 2 C 61/16 (25) – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte sich bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen damit begnügen darf, ein für ihn ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen. Die Behauptung der Beklagten, dass es sich bei dem Sachverständigenhonorar um ein überhöhtes Grundhonorar handele und die Honorarrechnung außer Verhältnis zum Fahrzeugschaden stehe und das ortsübliche und angemessene Niveau deutlich überschreite, ist nicht geeignet, darzulegen, dass der Kläger erkennen hätte können, dass der von ihm ausgewählte Sachverständige Honorarsätze verlangt, die deutlich über den in der Branche üblichen Preisen liegen. Es steht nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger mit der Beklagten eine Vereinbarung dergestalt getroffen hat, dass eine Begutachtung zum Festpreis von 308 € erfolgen könne, falls ein vom Kläger ausgesuchter eigener Sachverständiger teurer sein sollte. Das Gericht hat erhebliche Zweifel daran, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Beklagten und dem Kläger stattgefunden hat, wonach der Kläger mit einer Beauftragung zum Preis von 308 € einverstanden gewesen sein soll. Die Beklagte hat auch nicht den Beweis geführt, dass es überhaupt eine Vereinbarung besteht, dass zum Preis von 308 € jeder Kfz-Schaden eines PKWs begutachtet werde.

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facebookFacebook
Jahresrückblick 2017: Facebookseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.

Das Jahr 2018 hat begonnen. Grund genug, einen Blick auf die Entwicklung unserer Facebookseite zu werfen. Aktuell folgen bereits 5.592 Fans unserer Seite. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir 236 Fans hinzugewinnen. Positiv ist auch das hohe Engagement der Fans. Durchschnittlich erreichen unsere Posts ca. 3900 Facebook-Nutzer. Im Schnitt wurden die Posts 111 mal angeklickt und 40 mal geteilt oder kommentiert. Besonders erfolgreich waren diese drei Posts:

  1. Der Post zum Thema Wildunfall vom 15.11.17 konnte über 30.000 Nutzer erreichen.
  2. Der Post zum Thema Geschwindigkeitsmessung durch Privatfirmen vom 12.7.17 wurde von 11.170 Nutzern wahrgenommen.
  3. Der Post zur Erhöhung des Bußgelds bei der Handynutzung am Steuer vom 19.10.17 hat 10.800 Nutzer erreicht.

Der Großteil der Fans der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. kommt aus den deutschen Großstädten, vor allem aus Berlin, München und Hamburg. Die größte demografische Gruppe unter den Fans sind die 25 bis 34 Jährigen. Die zweitgrößte Gruppe bilden die 18 bis 24 Jährigen, dicht gefolgt von den 35-44-Jährigen.


https://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de







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Seminare und Veranstaltungen Veranstaltungen
3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht „AutoSchaden geRECHT – werkstattfreundliches Schadenmanagement“ am 20.02.2018 in Neu-Isenburg

Da die beiden Schadenkongresse 2015 und 2017 auf reges Interesse gestoßen sind, wird die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auch im Jahr 2018 einen Schadenkongress durchführen.
Der 3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht findet am 20.02.2018 in Neu-Isenburg statt. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Joachim Otting, Vortragspabst der Werkstattbranche, fragt, wie viele Gewindegänge die Daumenschrauben bei Verbringungskosten & Co. noch haben. Anschließend referiert Frau Johanna Busmann, Spezialistin für Kanzlei-Marketing und Anwalts-Coaching zu dem Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für den Kunden“. Dominik Bach (Vorstand eConsult AG, Saarbrücken) klärt schließlich über Connectivity im Schadensfall – Digitale Vernetzung von Autohaus, Rechtsanwalt und Gutachter auf. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aus einer Kanzlei können für nur 89 € an dem Kongress teilnehmen. Die Teilnahme ist für die von Ihnen eingeladenen Werkstätten und Autohäuser kostenfrei. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Das Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.




7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 20./21. April 2018 in Berlin

Der 7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, bei dem wieder aktuelle Themen des Verkehrsrechts behandelt werden, wird am 20./21. April 2018 im Novotel Berlin am Tiergarten durchgeführt. Eine Teilnahmebescheinigung über insgesamt 10 Vortragsstunden gemäß § 15 FAO wird erstellt. Am Freitag-Abend findet ein geselliges Beisammensein statt. Neumitglieder können entweder an dieser Veranstaltung oder am 3. Verkehrsrechtssymposium (19.-20.10.2018 in Mainz) kostenfrei teilnehmen. Das Programm der Tagung sowie ein Anmeldeformular veröffentlichen wir in Kürze.



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Seminare und Veranstaltungen Veranstaltungen
Seminare Februar/März 2018

16.02.2018, Berlin
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann, Erfurt; Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin

09.03.2018, Gießen-Kleinlinden
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, Frankfurt/M.

09.03.2018, Hannover
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen, Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

09.03.2018, Neumünster
Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster

10.03.2018, München
Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versicherungs- und Bußgeldrecht
Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl; Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, München

16.03.2018, Nürnberg
Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referenten: Präsident LG Hans-Peter Freymann, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg


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Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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