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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
01/2020 – 16. Januar 2020
 
 
  Recht und Gesetz
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Stundensätze/Ersatz der Kosten der Beilackierung/kein Ersatz der Kosten für Verbringung, Probefahrt und Fahrzeugreinigung
Das Landgericht Essen kommt in seinem Urteil vom 9.7.2019 – 15 S 441/18 – zu dem Ergebnis, dass die Stundensätze anzusetzen sind, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung galten. Es sind nicht die am Unfalltag gültigen Stundenverrechnungssätze zugrunde zu legen. Die für eine Beilackierung anfallenden Kosten sind, da sie erforderlich waren, um wahrnehmbare Farbtondifferenzen zu vermeiden, zu ersetzen. Die Kosten für die Fahrzeugreinigung konnte die Klägerin nicht beanspruchen, da nach Ausführung des Sachverständigen eine solche nicht erforderlich war. Außerdem wurde im vorliegenden Fall die Fahrzeugwäsche als Serviceleistung durch die Referenzwerkstatt nicht berechnet. Der Anspruch auf Erstattung der Kosten, die für eine Probefahrt anfallen, entfällt, da eine Probefahrt bei der Verweisungswerkstatt gegenüber Kunden nicht berechnet wird.

news_2020-1_p1.pdf
Unzulässige Hilfsaufrechnung mit etwaigen Vorschäden, Ersatz der Verbringungskosten und der Fahrzeugwäsche
Das Amtsgericht Coburg hat durch Urteil vom 28.10.2019 – Az.: 15 C1423/19 – entschieden, dass die Verbringungskosten in voller Höhe zu erstatten sind. Die beklagte Versicherung darf nicht ohne nähere Begründung und unabhängig von unterschiedlichen örtlichen Kostenstrukturen mit einem Nettobetrag von 80 € regulieren. Auch die Kosten für die Autowäsche sind zu ersetzen, da es sich erschließt, dass das Fahrzeug vor dem Lackiervorgang gewaschen werden muss. Die hilfsweise Aufrechnung mit etwaigen Vorschäden stellt sich nach Ansicht des Gerichts als widersprüchliches Verhalten und unzulässige Rechtsausübung nach dem Rechtsgrundsatz venire contra factum proprium dar. Die Hilfsaufrechnung ist zu unbestimmt. Die Beklagte erwähnt nicht, welche betragsmäßige Höhe ihr zustehen soll. Der bloße Umstand, in der Beschreibung im Gutachten „Gebrauchsspuren, vereinzelt Lackmängel“ zu lesen, genügt nicht, um von bezifferbaren und notwendigerweise zu behebenden Vorschäden ausgehen zu können.

news_2020-1_p2.pdf
Ersatz der Verbringungskosten
Das Amtsgericht Kiel vertritt in seinem Urteil vom 8.7.2019 – 116 C 58/19 – die Auffassung, dass die Verbringungskosten zu ersetzen sind. Wenn der Schaden konkret abgerechnet wird, genügt der Geschädigte grundsätzlich seiner Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung. Die Rechnung hat Indizwirkung dafür, dass der Reparaturaufwand erforderlich war. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, eine Werkstatt auszuwählen, die keine externe Lackiererei benötigt. Noch weniger verlangen kann man von ihm, dass er ohne weiteres erkennen kann, dass die Verbringungskosten höher wären als woanders.

news_2020-1_p3.pdf
Achtung geänderter Ort: Begrüßungsabend beim
58. Deutscher Verkehrsgerichtstag am 29.01.2020 im Hotel Alte Münze in Goslar
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht richtet auch im Rahmen des 58. Verkehrsgerichtstages wieder ihren traditionellen Begrüßungsabend aus. Dieser findet am 29.01.2020 ab 20.00 Uhr erstmalig im Hotel Alte Münze, Münzstraße 10-11, in Goslar statt. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.
Bitte beachten Sie den geänderten Ort!


Die AG Verkehrsrecht sponsort FastLane-Shirts, um die Wichtigkeit der Schadenschnellregulierung besser zu platzieren
Kennen Sie das auch? Als spezialisierte VerkehrsrechtlerIn könnte eigentlich die Schadenregulierung ganz schnell gehen: Ihre Expertise ist erstklassig, Ihre internen Arbeitsabläufe eingespielt und automatisiert. Eigentlich – wären da nicht die langwierigen Reaktionszeiten der KFZ-Versicherungen, die Sie immer wieder massiv ausbremsen.

Was für die Versicherungen nur ein „Vorgang“ ist, ist für Sie viel mehr: Denn es sind Ihre MitarbeiterInnen, die Ihre MandantInnen beruhigen müssen, weil es „zu langsam geht“. „Typisch Anwalt“ heißt es oft. Ungerecht? Absolut! Denn Sie kostet dies nicht nur Arbeitszeit und Nerven, sondern schadet im schlimmsten Fall auch noch Ihrem Ruf. Denn Ihre KollegInnen schildern mir immer wieder, dass sie von Mandanten persönlich für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden.

Das war der Anstoß für die AG Verkehrsrecht, die DEVK Versicherung und die e. Consult AG. Gemeinsam entwickelten sie Verkehrsanwälte FastLane, die wie ein kraftvoller Hebel auf die Schadenabwicklung wirkt und massiv beschleunigt.

Ziel ist es für spezialisierte VerkehrsrechtlerInnen wie Sie die langwierigen Reaktionszeiten der Kfz-Versicherungen zu verkürzen und deshalb die Digitalisierung des Schadenmanagements voranzutreiben.

Wir stehen voll und ganz hinter dem Konzept. Darum unterstützen wir die Kult-Veranstaltung Highway to Goslar unseres Partners e. Consult AG gerne und sponsoren Shirts mit dem FastLane-Logo.
 
 
  Aktuelle Pressearbeit
Aktuelles PR-Thema der Verkehrsanwälte:
Forsa-Umfrage zur Bußgeldreform: 85 % der Autofahrer sehen in verstärkten Verkehrskontrollen die wirkungsvollere Lösung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Für deutsche Autofahrer brechen ungemütliche Zeiten an. Die vom Bundesverkehrsministerium geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung, die unter anderem höhere Bußgelder und eine strengere Punktevergabe für Verkehrsdelikte vorsieht, steht kurz vor der Umsetzung. Die erforderliche Abstimmung im Bundesrat ist für den 14. Februar 2020 geplant. Was sagen die betroffenen Autofahrer dazu? Macht das Reformpaket den Straßenverkehr tatsächlich sicherer? Für eine repräsentative Umfrage befragte das Forsa-Institut im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des (DAV) e.V. 1.007 Personen im Alter von 18-65 Jahren zu den geplanten Neuregelungen im Straßenverkehr. Die Ergebnisse sind interessant: 85 % der Autofahrer sehen in verstärkten Verkehrskontrollen die wirkungsvollere Lösung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Vergleich zu höheren Bußgeldern und einer strengeren Punktevergabe.

In der aktuellen Pressemitteilung finden Sie weitere spannende Zahlen und Fakten zum Thema sowie ein Interview mit Frau Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des (DAV) e.V. und Ihre Einschätzung zur StVO-Novelle. Zudem wurde das aktuelle PR-Thema als Kurzfilm aufgearbeitet.

Die beiden Pressemitteilungen sowie der Kurzfilm sind unter den folgenden Links downloadbar und dürfen gerne mit Interessierten geteilt werden.

- Pressemitteilung
- Interview mit Frau Dr. Mielchen
- Kurzfilm „Führen höhere Strafen zu mehr Verkehrssicherheit?“


 
 
  Aktuelle Werbemittel
Jetzt an attraktive Werbemittel denken
Seit dem 01.01.2020 können Sie Ihre DAV Werbemittel unkompliziert jederzeit über unser Online-Bestellformular bestellen. Von nun an gibt es keine fixen Bestelltermine mehr und wir senden Ihnen Ihr Päckchen innerhalb von 2-4 Wochen zu.

Formular ausfüllen und an werbemittel@hppy.de schicken.

Das Bestellformular finden Sie hier.

 
 
  Veranstaltungen und Seminare
9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 24./25. April 2020 im Hotel Atlantic in Hamburg
Es ist uns gelungen, für den 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, der am 24./25. April 2020 im Hotel Atlantic in Hamburg stattfinden wird, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen, die zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts vortragen werden. Es referieren: Rechtsanwältin Eva Hettwer, die Vorsitzende des 12. Zivilsenats des OLG Hamm Dr. Jutta Laws, der Vorsitzende des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Dr. Lohmann, der Psychologe Matthias Niggehoff, RiBGH Thomas Offenloch (VI. Zivilsenat), der Sachverständige Klaus Schmedding und Olav Skowronnek (Geschäftsführer von ACTINEO).

Am 24. April 2020 findet ab 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht statt.

Zum Get Together am 24. April 2020 treffen wir uns im Hamburger Segel-Club, der direkt an der Alster gelegen ist.

Das vollständige Programm und eine Anmeldemöglichkeit veröffentlichen wir in Kürze.
Seminare März/April 2020
20.03.2020 Koblenz: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach
Online-Anmeldung  Fax-Formular

21.03.2020 Rostock: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Rostock
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27.03.2020 Erfurt: Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg;
Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
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28.03.2020 Groß-Gerau: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag)
Referenten: Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
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03.04.2020 Dresden: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
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Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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