Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
06/2019 – 7. August 2019
 
 
  Recht und Gesetz
Anforderungen an eine Nachfahrmessung zur Nachtzeit
Das OLG Oldenburg hat durch Beschluss vom 20.03.2019 – 2 Ss (OWi) 70/19 entschieden, dass es bei einer Nachfahrmessung zur Nachtzeit aufgrund der in der Regel schlechten Sichtverhältnisse grundsätzlich näherer Feststellungen dazu bedarf, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt war und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte, ob für die Schätzung des gleichbleibenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren.

Im angefochtenen Urteil sind Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen nicht getroffen worden. Der Senat hält zumindest bei einem Abstand von 150 Metern weitergehende Darlegungen dazu für erforderlich, wie es den Polizeibeamten möglich gewesen ist festzustellen, dass der Abstand gleich geblieben ist.

Der Senat konnte aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.2015 nicht – wie in der Vergangenheit – von der Zulassung der Rechtsbeschwerde absehen und es mit einem Hinweis auf die entgegenstehende Rechtsprechung bewenden lassen. Er hat das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

news_2019-6_p1.pdf
Völliges Übersehen der Ampel: kein Augenblicksversagen, keine leichte Fahrlässigkeit
Das Kammergericht Berlin kommt in seinem Beschluss vom 20. Juni 2019 – 3 Ws (B) 208/19 zu dem Ergebnis, dass es sich jedem Verkehrsteilnehmer erschließt, dass die Verkehrssituation an einer komplexen und gefährlichen Kreuzung an der sich zwei Magistralen mit teilweise vier Fahrstreifen pro Richtung treffen, die volle Aufmerksamkeit erfordert. Ein vollständiges Übersehen der gesamten für den Linksabbiegerverkehr geltenden Ampelanlage ist vor diesem Hintergrund mit einfacher Fahrlässigkeit oder einem Augenblicksversagen nicht in Einklang zu bringen, zumal eine über alle Fahrstreifen verlaufende Haltlinie den Betroffenen zusätzlich auf das Vorhandensein des Ampelregisters hinwies. Dass der Betroffene bei grünem Ampellicht zuvor in einen Kreuzungsabschnitt berechtigt eingefahren war, gibt zu keiner anderen Bewertung Anlass.

news_2019-6_p2.pdf
Autohaus Schadenrecht 1/2019 und 2/2019
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht veröffentlicht weiterhin Aufsätze in Autohaus Schadenrecht, um Autohäuser und Werkstätten darauf hinzuweisen, dass der Verkehrsanwalt unverzichtbarer Bestandteil der Schadensregulierung ist. Die Ausgaben 1/2019 und 2/2019 finden Sie hier:

https://schadenrecht.flipping-books.de/2019_01/
https://schadenrecht.flipping-books.de/2019_02/
 
 
  Facebook
Zeitreise: Vor 35 Jahre - Fahren ohne Sicherheitsgurt kostet Geld!
Aus aktuellem Anlass haben wir bei Facebook Anfang August einen Post zum Thema „Gurtpflicht“ veröffentlicht. Mittlerweile ist das Anschnallen für die meisten Menschen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Doch noch zu Beginn der 1970er-Jahre gab es in Deutschland keine Anschnallpflicht. Erst als am 1. August 1984 das Fahren ohne Gurt mit einem Bußgeld von 40 DM geahndet wurde, hatten die Menschen ein Einsehen. Das schlug sich u.a. auch positiv auf die Entwicklung der Unfallstatistik nieder. Zum Vergleich: 1980 gab es noch 15.050 Tote im Straßenverkehr, 2018 mussten „nur noch“ 3.220 Menschen ihr Leben auf deutschen Straßen lassen.

Hier geht’s zur Facebook-Seite: https://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de

Insgesamt konnten wir seit Anfang des Jahres für die Facebook-Seite der Verkehrsanwälte knapp 170 Fans dazugewinnen. Damit verzeichnet die FB-Seite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht insgesamt 5.872 Fans.
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
5. Schadenkongress AutoSchaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 17. September 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im Country Park-Hotel Leipzig /Brehna: Teilnahmegebühr 89,- EUR
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung am 17. September 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im Country Park-Hotel Leipzig /Brehna Thiemendorfer Mark 2 D-06796 Sandersdorf-Brehna bereits zum 5. Mal. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement.
Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Joachim Otting referiert zu „Verbringungskosten und & Co.: Wie viele Gewindegänge haben die Daumenschrauben noch?“.
Die Trainerin für Rhetorik und Kommunikation Johanna Busmann spricht zum Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für Kunden“. Der Vorstand der e.Consult AG Dominik Bach widmet sich dem Thema „Jeder Kunde liebt Beschleunigung – auch in der Schadenabwicklung“.
Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://www.anwaltakademie-event.de/1844

Verkehrsrechtssymposium 18./19. Oktober 2019 in Mainz
Beim diesjährigen Verkehrsrechtssymposium wird RiLG Dr. Holger Niehaus vom LG Düssel-dorf zur Akteneinsicht im Straf- und OWi-Verfahren referieren. Die neuere Rechtsprechung seines Senats zu versicherungsrechtlichen Fragen mit ver-kehrsrechtlichem Bezug wird RiBGH Prof. Dr. Christoph Karczewski vom IV. Zivilsenat be-leuchten.
Rechtsanwältin Carla Burmann wird zu Fragen zur Rechtsschutzversicherung im verkehrs-rechtlichen Mandat vortragen. RiBGH Dr. Oliver Klein vom VI. Zivilsenat wird sich mit dem Thema „Der gestellte Unfall – Be-weisverfahren beim manipulierten Unfallgeschehen im Zivilprozess“ befassen.

Das Symposium beginnt am 18. Oktober 2019 mit einem Get-together und endet am 19.Oktober 2019 mit einem festlichen Abendessen.

Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: www.anwaltakademie-event.de/1866
Seminare September 2019
13.09.2019 Neuss: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent:Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe
Seminarleiterin:Nicola Meier-van Laak, Rechtsanwältin, Aachen
Online-Anmeldung  Fax-Formular

17.09.2019 Leipzig: Schadenkongress der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e. V.
Seminarleiter:Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung  Fax-Formular

20.09.2019 Dresden: Unfall mit Kindern
Referent:Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau
Seminarleiter:Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung  Fax-Formular

20.09.2019 Berlin: Autokauf und Leasing
Referenten:Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg
Seminarleiterin:Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung  Fax-Formular

20.09.2019 Gießen-Kleinlinden: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin:Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Seminarleiter:Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.
Online-Anmeldung  Fax-Formular

20.09.2019 Dresden: Versicherung im Verkehrsrecht - VVG, AKB und ARB
Referent:Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Seminarleiter:Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung  Fax-Formular



 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/