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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
13/2018 – 1. November 2018
 
 
  Recht und Gesetz
Ersatz der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten
Das Amtsgericht München hat durch Urteil vom 06.07.2018 – Aktenzeichen: 332 C 8584/18 – entschieden, dass die Pflicht zum Schadensersatz bei Verkehrsunfällen regelmäßig auch die Rechtsanwaltskosten, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war, umfasst. Etwas anderes gilt nur in sehr einfach gelagerten Fällen. Das AG München ist der ständigen Auffassung, dass es sich bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von zwei oder mehr Kraftfahrzeugen im fließenden Verkehr grundsätzlich nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt. Auch bei einem auf den ersten Blick einfachen Unfall ist es nicht selten, dass der Schädiger Einwendungen erhebt, sowohl bezüglich der Haftungsquote als auch bezüglich der Schadenshöhe. Im vorliegenden Fall war es gerichtsbekannt, dass von der Beklagten regelmäßig Einwendungen zur Schadenshöhe gemacht werden. Abzustellen ist insoweit auf die „ex ante-Sicht“: Eine komplikationslose Abwicklung des Schadenfalls kann nicht im Nachhinein für die Beurteilung eines einfach gelagerten Falls maßgeblich sein. Es muss darauf abgestellt werden, wie sich der Schadenfall vor Geltendmachung der Ansprüche darstellt.
news_2018-13_p1.pdf
Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz
Das LG Frankfurt vertritt in seinem Urteil vom 14.12.2016 – Az.: 2-18 S 110/16 – die Auffassung, dass bei einer Kollision im Vorgang des rückwärts Ausparkens der Beweis des ersten Anscheins gegen den Ausparkenden spricht. Da dieser Anscheinsbeweis im vorliegenden Fall nicht erschüttert wurde, war beim klägerischen Fahrzeug nur die allgemeine Betriebsgefahr im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Diese trat im vorliegenden Fall hinter dem als grob fahrlässig zu bewertenden Verstoß der Beklagten gänzlich zurück. Die Beklagte war wartepflichtig, da die Klägerin – im Unterschied zu sonstigen Fällen des rückwärts Ausparkens – erkennbar früher den Ausparkvorgang begonnen hatte und sich bereits in Vorwärtsfahrt befand. Ein solches Verkehrsverhalten ist als ein besonders schwerwiegendes Verschulden zu qualifizieren, denn ein Fahrzeugführer hat sich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, dass bereits eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
news_2018-13_p2.pdf
Fachinfo-Magazin „Hohe Schmerzensgeldbeträge“
RiBGH Wolfgang Wellner stellt im Fachinfo-Magazin „Hohe Schmerzensgeldbeträge“ erneut fünf Verkehrsunfälle mit Schmerzensgeldern zwischen 40.000 und 500.00 Euro vor.
ffi_Fachinfo-Magazin_HSB_03_2018.pdf
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
Deutscher Verkehrsexpertentag am 20. November 2018 in Münster: Versorgung somatischer und psychischer Unfallfolgen
Der Deutsche Verkehrsexpertentag findet am 20. November 2018 von 09.30 bis 17.20 Uhr in Münster statt. Er greift in diesem Jahr das wichtige Thema der Versorgung somatischer und psychischer Verkehrsunfallfolgen auf. Die Teilnahmegebühr beträgt 95 €. Nähere Informationen finden Sie hier:
Flyer_Verkehrsexpertentag_2018.pdf
Seminare November/Dezember 2018
02.11.2018, Oldenburg
Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises
Referent: Rechtsanwalt Dr. Michael Nugel, Essen
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg

03.11.2018, Oldenburg
Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versicherungs- und Bußgeldrecht
Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl; Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg

16.11.2018, Stuttgart
Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versicherungs- und Bußgeldrecht
Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl; Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen

16.11.2018, Dresden
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden

16.11.2018, Koblenz
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann, Erfurt; Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, LVM Versicherung Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach

16.11.2018, Dresden
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden

17.11.2018, Neumünster
Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren
Referenten: Sachverständiger Thorsten Reuß, B. Eng., Oldenburg; Dipl.-Physiker Klaus Schmedding, Oldenburg, Sachverständiger Dr. Björn Siemer, Oldenburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster

20.11.2018, Gießen-Kleinlinden
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht
Referenten: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden; RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, Frankfurt/Main

01.12.2018, Kaiserslautern
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken

07.12.2018, Hagen
Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid

07.12.2018, Neuss
AKB
Referentinnen: Rechtsanwältin Isabell Knöpper, Erfurt; Assessorin Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen

07.12.2018, Nürnberg
Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg

08.12.2018, Neuss
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referenten: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen

12.12.2018, Berlin
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht
Referenten: VorsRiKG Regine Grieß, Berlin; VorsRiKG Dr. Peter-Hendrik Müther, Berlin; Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, Berlin
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin
 
 
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