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NEWSLETTER
04/2022 – 15. März 2022
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Recht und Gesetz |
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Ersatz der Lackierkosten trotz abweichender Rechnungsprüfung durch Control€xpert
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Das AG Bad Segeberg hat durch Urteil vom 20.01.2022 – 17b C 272/21 – entschieden, dass Lackierkosten zu ersetzen sind. Die Geschädigte war nicht verpflichtet, im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle jede einzelne Rechnungsposition auf ihre Schlüssigkeit zu überprüfen. Insbesondere war sie nicht gehalten, die Zusammensetzung der Kostenposition „Lackierung“ im Einzelnen zu hinterfragen. Die Lackierkosten waren auch bereits im Sachverständigengutachten ausgewiesen. Damit durfte die Klägerin Lackierkosten in einer Gesamthöhe von 848,41 € netto für erforderlich halten. Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechnungsprüfung durch die Control€xpert. Die Bewertung dieser Rechnungsprüfung erfordert nämlich einen technischen Sachverstand, über den die Klägerin nicht ohne weiteres verfügen muss.
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Geschädigter muss nicht auf höheres Restwertangebot der Versicherung warten
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Das AG Eckernförde vertritt in seinem Urteil vom 11.02.2022 – 6 C 226/21 (2) – die Auffassung, dass keine Pflicht besteht, dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Möglichkeit einzuräumen, Restwertangebote einzuholen. Der Geschädigte ist nicht gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen. Dass die Beklagte den Kläger bat, von einer Veräußerung zunächst abzusehen, da sie ihm ein besseres Angebot unterbreiten könne, führt vorliegend insoweit nicht zu einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.
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Erstattungsfähigkeit der Covid-19-Maßnahmen ja oder nein?
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Die Erstattung der COVID-Schutzmaßnahmen ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten. Eine Entscheidung des BGH zu der Streitfrage soll noch in diesem Jahr ergehen.
Folgende Gerichte haben die Erstattung abgelehnt, da es sich um Kosten der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen, die dem Arbeitgeber zum Schutz seiner Mitarbeiter obliegen, handelt. Die Kosten für die Covid-19-Maßnahmen sind dem allgemeinen Lebens- und Betriebsrisiko zuzurechnen und daher nicht mehr adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen:
AG Krefeld, Urteil vom 03.02.2022, 6 C 152/21
AG Landsberg am Lech, Urteil vom 13.01.2022, 2 C 409/21
AG München, Urteil vom 18.11.2021, 332 C 10032/21
AG Siegburg, Urteil vom 21.10.2021, 28 C 87/21
AG Hannover, Urteil vom 22.09.2021, 531 C 6705/21
AG Krefeld, Urteil vom 02.09.2021, 5 C 151/20
AG Kehl, Urteil vom 30.08.2021, 4 C 145/21
AG Brake, Urteil vom 27.08.2021, 3 C 117/21
AG Marienberg, Urteil vom 16.02.2021, 3 C 497/20
Eine Erstattung bejaht haben diese Gerichte:
Das LG Hannover hat durch Beschluss vom 11.02.2022 – 4 S 14/21 – die angefallenen Desinfektionskosten in voller Höhe zugesprochen. Es handelt sich um unfallbedingte Aufwendungen, die die Klägerin für erforderlich halten durfte.
Auch das AG Siegen hat in seinem Urteil vom 27.01.2022, 14 C 1231/21, coronabedingte Infektionskosten in Höhe von 54,62 € anerkannt.
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10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag
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10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.4.2022
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Der 10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag wird am 29./30.4.2022 in hybrider Form angeboten werden. Sie können vor Ort im Hotel Atlantic in Hamburg an der Präsenzveranstaltung teilnehmen oder die Tagung live als Onlineveranstaltung verfolgen. Das vorläufige Tagungsprogramm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:
Präsenzveranstaltung
Onlineveranstaltung
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Seminare
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Seminare März 2022
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14.03.2022, Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Das neue Kaufrecht – Update 2022 – Exklusive Veranstaltung für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Referent: Alexander Sievers, Verbraucherrecht, Juristische Zentrale des ADAC, München
Online-Anmeldung
15.03.2022, Online-Seminar
Das neue Kaufrecht – Update 2022
Referent: Alexander Sievers, Rechtsanwalt, Verbraucherrecht, Juristische Zentrale des ADAC, München
Online-Anmeldung
18.03.2022, Online-Seminar
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB
Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Online-Anmeldung
22.03.2022, Online-Seminar
Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil I
Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung
24.03.2022, Online-Seminar
Fuhrparkrecht in der anwaltlichen Beratung und Vertretung
Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Online-Anmeldung
30.03.2022, Online-Seminar
Aktuelles zu Quotenbildung und Anscheinsbeweis
Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum und Dirk Figgener, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum
Online-Anmeldung
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