Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
05/2021 – 14. April 2021
 
 
  Recht und Gesetz
Leivtec XV3: Hersteller bittet, von amtlichen Messungen Abstand zu nehmen

Die aktuellen Probleme mit der Leivtec XV 3 sind bekannt. Für die technischen Hintergründe stellt die Arbeitsgemeinschaft ihren Mitgliedern auf ihrer Homepage eine Übersicht von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester zu Verfügung. Diese bietet auch in Bezug auf andere Messgeräte eine sehr gute Argumentationsgrundlage für den Anspruch auf Speicherung und Überlassung von Rohmessdaten.

Einigungsgebühr bei Klagerücknahme

Nach dem Urteil des AG Coburg vom 16.2.2021 – 15 C 3269/20 – fällt eine Einigungsgebühr nach § 13 RVG, Nummer 1003, 1000 VV RVG auch dann an, wenn der Kläger die Klage zurücknimmt. Mit der Bitte um Klagerücknahme hat die Beklagte den Antrag zum Abschluss eines Vertrages gestellt, welcher konkludent klägerseits angenommen wurde. Dies löst die Gebühr nach RVG aus. Es wäre der Beklagten unbenommen gewesen, auf die Bitte um Klagerücknahme zu verzichten und damit nicht den Antrag zum Abschluss einer Vereinbarung zu stellen, sondern ausschließlich zu bezahlen und einer bevorstehenden Erledigterklärung zuzustimmen.

AG-Coburg-Urteil-15-C-3269-20.pdf
Ausgleichspflicht und Mitverursachung nach § 17 Abs. 2 StVG/Paarweises Rechtsabbiegen

Das AG Mannheim hat durch Urteil vom 03.12.2020 – 9 C 1828/19 – entschieden, dass die Ansprüche der früheren nicht-haltenden Sicherungseigentümerin keiner Anspruchskürzung nach § 17 Abs. 2 StVG unterliegen. Der Anwendungsbereich des § 17 StVG ist in diesem Fall nicht eröffnet. Eine Anspruchskürzung folgt indes aus §§ 9 StVG, 254 BGB. Die Führerin des klägerischen Fahrzeugs hat den Unfall verschuldet, indem sie in die Kreuzung einfuhr, ohne dem Beklagtenfahrzeug den Vorrang zu belassen. Hieraus folgt, dass eine Inanspruchnahme der Beklagten nur auf § 7 StVG, nicht aber auch auf § 823 BGB gestützt werden kann. Die nicht-haltende Eigentümerin muss sich über §§ 9, 254 BGB das Verschulden der Führerin des Fahrzeugs und die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Fahrzeugs anrechnen lassen. Beim paarweisen Rechtsabbiegen trifft den Verkehrsteilnehmer, der sich entgegen der genannten Vorschrift nicht möglichst weit rechts eingeordnet hat, eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Er darf den äußerst rechts Abbiegenden nicht einengen oder gar behindern und muss ihm im Notfall den Vortritt lassen. Es kommt nicht darauf an, welches der beiden Fahrzeuge die Kreuzung zuerst erreicht oder zügiger angefahren ist. Vielmehr obliegt es dem weiter links eingeordneten Fahrer eines Fahrzeugs, dass neben ihm stehende bzw. anfahrende Fahrzeug sorgfältig zu beobachten.

AG-Mannheim-9-C-1828-19.pdf
Ersatz der Sachverständigenkosten zur Ermittlung der Wertminderung/ Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 €

Das AG Sonneberg kommt in seinem Urteil vom 13.11.2020 – 4 C 384/19 zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme eines Sachverständigen zur Ermittlung der Wertminderung hat. Entgegen der Auffassung der Beklagten war er nicht verpflichtet, sich auf eine Anfrage bei seiner Vollkaskoversicherung zu beschränken. Diese sowie der Reparaturbetrieb haben dem Geschädigten lediglich eine pauschale Auskunft dahingehend geben können, dass sich die Wertminderung auf ca. 10 bis 15 % der Reparaturkosten belaufen werde. Hierdurch wurde der Geschädigte nicht in die Lage versetzt, seinen Schaden gegenüber dem Schädiger hinreichend zu beziffern. Das AG Sonneberg spricht dem Kläger eine allgemeine Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 € zu. Es weicht damit von seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des OLG München ab. Es hält den Betrag in Höhe von 25,00 € für nicht mehr zeitgemäß. Die 25,00 € liegen unter dem bereits zu DM-Zeiten zuerkannten Betrag von 50,00 DM. Seit der Euroeinführung sind 18 Jahre vergangen. Der in diesem Zeitraum eingetretenen allgemeinen Verteuerung der Lebenshaltungskosten ist Rechnung zu tragen.

AAG-Sonneberg-Urteil-4-C-384-19.pdf
 
 
  Veranstaltungen
9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 23./24. April 2021 nur Online/10 Stunden n. § 15 FAO
Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat sich entschieden, die Präsenzveranstaltung des 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTages 2021 in Hamburg abzusagen. Freie Plätze für das Online-Liveseminar, bei dem Sie 10,0 Stunden gem. § 15 FAO absolvieren können, gibt es noch. Hochkarätige Referentinnen und Referenten werden zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts – Personenschaden, Rehamanagement, Kauf- und Leasingrecht, Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH – vortragen.

Alle Themen und Referenten finden Sie hier.

Zur Buchung der Onlineveranstaltung

Anmelden zur Mitgliederversammlung können Sie sich hier.



 
 
  Seminare
Seminare April/Mai 2021
21.04.2021, Onlinesemiar:
Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches - Teil I

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG Landstuhl
Online-Anmeldung

28.04.2021, Onlineseminar:
Rohmessdaten - Garant für objektive, nachvollziehbare Verkehrsüberwachung

Referent: Carsten Stückmann, Dipl.-Ing., Mühlheim an der Ruhr
Online-Anmeldung

05.05.2021, Onlineseminar:
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten

Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


Regional

16.04.2021, Onlineseminar, Präsenzseminar in Koblenz entfällt:
Sachschaden – aktuelle Fragen aus der instanzgerichtlichen Praxis

Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG Saarbrücken
Tagungsleitung: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach
Online-Anmeldung



 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/