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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
07/2022 – 26. April 2022
 
 
  Recht und Gesetz
Kollision beim Einparken/gewillkürte Prozessstandschaft/Ersatz der Coronaschutzmaßnahmen

Das LG Bonn hat durch Urteil vom 04.02.2022 – 19 O 8/21 – entschieden, dass es die in § 11 Abs. 3 StVO konkretisierte Rücksichtnahme gebietet, das Fahrmanöver abzuwarten, wenn ein Fahrzeug an einer Stelle, die ein gleichzeitiges Passieren nicht zulässt, für den bevorrechtigten Gegenverkehr sichtbar in eine Parklücke fährt und sich (noch) nicht ganz in dieser befindet. Im Rahmen der Gesamtabwägung aller Umstände und der Heranziehung der festgestellten Pflichtverletzung des Beklagten sowie im Hinblick auf das Maß seines Verschuldens, das durch den Grad der Pflichtverletzung einerseits und den Grad der Vorwerfbarkeit andererseits bestimmt wird, hat das LG Bonn zu Lasten des Klägers lediglich die von seinem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr in Höhe von 25 % berücksichtigt. In dem Unfall hat sich gerade die spezifische Betriebsgefahr, welche bei Durchfahren enger Straßen von jedem Fahrzeug ausgeht, verwirklicht.

Das klägerische Fahrzeug war zur Sicherheit der Volkswagen-Bank übereignet. Soweit der Kläger in gewillkürter Prozessstandschaft Ansprüche der Volkswagen-Bank auf Ersatz der Reparaturkosten sowie der Wertminderung geltend macht, steht ihm dieser Anspruch in voller Höhe zu. Der Anspruch ist nicht durch Anrechnung der Betriebsgefahr (oder eines im vorliegenden Fall ohnehin nicht feststellbaren Mitverschuldens des Klägers) zu kürzen. §§ 19, 17 StGB und 245 BGB greifen hier nicht. Eine Kürzung des deliktischen Ersatzanspruchs ist in solchen Fällen auch nicht über die Grundsätze der sog. gestörten Gesamtschuld möglich, weil keiner der Schädiger, sondern allenfalls der nichthaltende Kfz-Eigentümer privilegiert wird.

Die geltend gemachten Kosten für Corona-Schutzmaterial und Reinigungslösung sind zu ersetzen. Sie unterfallen dem sog. Werkstattrisiko.

LG-Bonn-19-O-8-21.pdf
Nutzungsausfall für 63 Tage/Berechnung nach Sanden/Danner/Küppersbusch

Das AG Altenkirchen hat durch Urteil vom 03.03.2022 – 71 C 340/21 – eine Nutzungsausfallentschädigung für 63 Tage zugesprochen. Das Werkstattrisiko, das sowohl Verzögerungen im Reparaturablauf als auch etwaige Verzögerungen bei der Gutachtenstellung betrifft, trägt allein der Schädiger. Es liegt auch kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darin vor, dass der Kläger die Beklagte auf eine erhebliche Verzögerung der Reparatur rechtzeitig hätte hinweisen müssen. Dies würde voraussetzen, dass dem Kläger bei Auftragsvergabe an die Reparaturwerkstatt die eintretenden Verzögerungen bereits bekannt gewesen sind, was auch beklagtenseits nicht dargelegt wurde. Die Beklagte kann sich auch nicht darauf berufen, dass in der Familie des Klägers ein weiterer Pkw vorhanden war. Der Kläger hat substantiiert vorgetragen, dass er das Fahrzeug, welches von seiner Ehefrau genutzt wird, nur sporadisch nutzen konnte.

Dass der Kläger das Fahrzeug gewerblich nutzte, verhindert den geltend gemachten Nutzungsausfall nicht. Der Kläger hat substantiiert dargelegt, dass er das Fahrzeug nicht ausschließlich für seine gewerbliche Tätigkeit nutzt, sondern auch als privates Fahrzeug.

Bemessungsgrundlage für die Höhe des Tagessatzes der Nutzungsausfallentschädigung ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Soweit sich die Beklagte vorgerichtlich auf eine Influx-Nutzungsausfalltabelle berufen hat, wurde diese Tabelle weder dem Gericht vorgelegt, noch hält die Beklagte an dieser Bemessung in ihrer Klageerwiderung weiter fest.

AG-Altenkirchen-71-C-340-21.pdf
Ersatz der Kosten für Reinigung und Polieren

Das AG Bergisch Gladbach kommt in seinem Urteil vom 10.03.2022 – 66 C 11/22 – zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Reinigung des Unfallwagens sowie für das Polieren zu ersetzen sind. Um die Haftung des Lacks zu gewährleisten und den Einschluss von Schmutzpartikeln im oder unter dem Lack zu verhindern, musste der Unfallwagen besonders gründlich gereinigt werden.

Auch die Reinigungskosten, die aufgrund der im Rahmen der Lackierung erforderlichen Schleifvorgänge angefallen sind, musste die Beklagte ersetzen. Sie waren nicht mit der Vergütung der Lackierleistung an sich abgegolten. Auch die an die lackierten Teile angrenzenden Bauteile mussten poliert werden, um den Farbabgleich mit dem neu aufzubringenden Lack zu ermöglichen. Das sog. Werkstattrisiko trägt der Schädiger. Für den Kläger bestand von vornherein kein Anlass, die Rechnung besonders kritisch zu prüfen, da diese 4.000,00 € niedriger ausfiel als im Schadensgutachten kalkuliert.

AG-Bergisch-Gladbach-66-C-11-22.pdf
 
  Veranstaltungen
10. VAT-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.04.2022 in Hamburg
Der 10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag wird am 29./30.04.2022 in hybrider Form angeboten werden. Sie können vor Ort im Hotel Atlantic in Hamburg an der Präsenzveranstaltung teilnehmen oder die Tagung live als Onlineveranstaltung verfolgen. Das Tagungsprogramm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:

Präsenzveranstaltung

Onlineveranstaltung

23.06.2022, 13.45 – 15.15 Uhr, in Hamburg: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Die Veranstaltung der AG Verkehrsrecht im Rahmen des Deutschen Anwaltstages in Hamburg findet am Donnerstag, 23.06.2022, von 13.45 – 15.15 Uhr statt. Rechtsanwalt Andreas Krämer referiert zur Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht.

Die Namen der Referierenden und das Programm finden Sie hier.

Die Teilnahmepreise können Sie hier entnehmen.

 
  Seminare
Seminare April - Juni 2022
27.04.2022, Online-Seminar:
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten!

Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


Bis zum 30.04.2022, Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Das neue Kaufrecht – Update 2022 – Exklusive Veranstaltung für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Referent: Alexander Sievers, Verbraucherrecht, Juristische Zentrale des ADAC, München
Online-Anmeldung


10.05.2022, Online-Seminar:
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Update für Verkehrsrechtler

Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Online-Anmeldung


11.05.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 2 – Die Verkehrssachverständige

Referentin: Anika Kortmann, Dipl.-Physikerin, ö.b.u.v. Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle, Münster
Online-Anmeldung


18.05.2022, Online-Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil 1

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


20.05.2022, Online-Seminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versiche-rungsrecht, Bergneustadt
Online-Anmeldung


14.06.2022, Online-Seminar:
Kanzleimanagement - 2. Quartal - Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


15.06.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 3 – Verkehrsstrafrecht

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


22.06.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall – Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar - kostenfrei:
Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Online-Anmeldung


Regional
13.05.2022, Neumünster:
Autokauf und Leasing

Referenten: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg und Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg
Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Neumünster
Online-Anmeldung


20.05.2022, Dresden:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipli-närer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenver-kehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin und Andreas Win-kelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
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03.06.2022, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigengutachten

Referentin: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
Referenten: Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin; Dr. med. Matthias Fabra, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Hamburg und Berlin; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö.b.u.v. Sachverst. für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung


17.06.2022, Gießen:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
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17.06.2022, Oldenburg:
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

Referent: Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Oldenburg
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22.06.2022, Hannover:
Ab in den Urlaub – (Nicht nur) mit dem Auto in die Ferne

Referent: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster
Tagungsleitung: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Langenhagen
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