Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
08/2022 – 10. Mai 2022
 
 
  DAV-FastLane-Projekt
Allianz Versicherungs AG beteiligt sich am DAV-FastLane-Projekt

Die Allianz hat sich nach der DEVK, der Zurich Insurance Group und der DA Direkt als vierter Versicherer dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht initiierten Projekt FastLane angeschlossen. Damit wird nunmehr ca. ein Drittel des Marktes erreicht.

Die Allianz Versicherungs AG zahlt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Bonus zusätzlich eine Vergütung von 20,00 € und zwar unabhängig von der Haftungsquote.

Die DEVK, die Zurich und die DA Direkt zahlen für die strukturierte Datenübermittlung eine Pauschale in Höhe von 25,00 €.

Als Mitglied der AG Verkehrsrecht können Sie die Plattform kostenfrei über den internen Bereich der AG Verkehrsrecht nutzen: https://secure.webakte.de/e.consult.182210

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an
support@e-consult.de oder telefonisch an 0681/95082844.

 
  Recht und Gesetz
Ersatz der Mietwagenkosten für 134 Tage

Das LG Karlsruhe hat durch Urteil vom 29.03.2022 – 4 O 84/21 – entschieden, dass Mietwagenkosten für 134 Tage zu ersetzen sind. Soweit die Beklagte einwendet, es liege in der langen Anmietdauer ein Verstoß gegen Schadensminderungspflicht, ist dies nicht durchgreifend, denn die Beklagte verhält sich widersprüchlich. Sie hat gegenüber dem Kläger auch nach sechs bis sieben Wochen erklärt, die Mietdauer sei okay.

Die Kammer des LG Karlsruhe schätzt den sog. „Normaltarif“ aufgrund des Mittelwerts zwischen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste. Die Reparatur war wirtschaftlich. Zwar können bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur auch weitere Kosten, insbesondere hohe Mietwagenkosten, Berücksichtigung finden. Waren diese aber bei Erteilung des Reparaturauftrags nicht vorhersehbar, so kann dem Geschädigten kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht angelastet werden. Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz der Reinigungskosten und der Desinfektionskosten.

Die Beklagte ist dem Kläger auch zum Ersatz eines merkantilen Minderwerts in Höhe von 200,00 € verpflichtet.

LG-Karlsruhe-4-O-84-21.pdf
Unfall beim Einsteigen in ein Fahrzeug

Das Landgericht Hamburg kommt in seinem Urteil vom 24.03.2022 – 323 O 289/21 – zu dem Ergebnis, dass derjenige, der in ein Fahrzeug einsteigt, sich gemäß § 14 Abs. 1 StVO so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Vorgang des Einsteigens in ein Fahrzeug ist erst mit dem Schließen der Tür beendet.

Für seine Behauptung, die Tür habe schon seit längerer Zeit für den fließenden Verkehr weithin sichtbar offen gestanden, ist der Einsteigende beweisbelastet. Bleibt der eine Fahrzeugtür Öffnende diesen Beweis schuldig und ragt die Tür seines haltenden oder parkenden Fahrzeugs ca. 1 m in den Verkehrsraum hinein, haftet er im Fall eines Unfalls mit einem Teilnehmer des fließenden Verkehrs alleine. Die einfache, von dem anderen Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr tritt hinter die durch das schwere Verschulden deutlich erhöhte Betriebsgefahr zurück.

LG-Hamburg-323-O-289-21.pdf
Erstattungsfähigkeit der Covid-19-Maßnahmen ja oder nein?

Die Erstattung der COVID-Schutzmaßnahmen ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten. Eine Entscheidung des BGH zu der Streitfrage soll noch in diesem Jahr ergehen.

Folgende Gerichte haben die Erstattung abgelehnt, da es sich um Kosten der betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen, die dem Arbeitgeber zum Schutz seiner Mitarbeiter obliegen, handelt. Die Kosten für die Covid-19-Maßnahmen sind dem allgemeinen Lebens- und Betriebsrisiko zuzurechnen und daher nicht mehr adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen:

LG Saarbrücken, Urteil vom 04.02.2022, 1 O 123/21
AG Heilbronn, Urteil vom 07.03.2022, 8 C 2112/21
AG Dessau-Roßlau, Urteil vom 16.02.2022, 4 C 316/21
AG Ebersberg, Urteil vom 14.02.2022, 5 C 668/21
AG Heinsberg, Urteil vom 24.01.2022, 35 C 77/21

Eine Erstattung bejaht haben diese Gerichte:

Das AG München hat durch Urteil vom 30.03.2022 – 344 C 18800/21 – die Kosten für Coronaschutzmaßnahmen zugesprochen. Diese waren genauso wie die Position „Seitenteil hinten lackiert“ erforderlich. Der Geschädigte durfte diese als erforderlich ansehen, da sie in dem vor der Reparatur eingeholten Gutachten in genau der später abgerechneten Höhe als erforderlich ausgewiesen waren.

Auch das AG Coburg hat in seinem Urteil vom 10.03.2022 – 20 C 234/22 – Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 83,89 € anerkannt.

Auch in seinem Hinweisbeschluss vom 16.03.2022 – 15 C 400/22 – wurde der Ersatz der Coronaschutzmaßnahmen bejaht.

 
  Anwaltstag 2022
23.06.2022, 13.45 – 15.15 Uhr, in Hamburg: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Die Veranstaltung der AG Verkehrsrecht im Rahmen des Deutschen Anwaltstages in Hamburg findet am Donnerstag, 23.06.2022, von 13.45 – 15.15 Uhr statt. Rechtsanwalt Andreas Krämer referiert zur Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht.

Das Programm mit den Namen der Referenten und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Die Teilnahmepreise können Sie hier entnehmen.

 
  Seminare
Seminare Mai - Juni 2022
10.05.2022, Online-Seminar:
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Update für Verkehrsrechtler

Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Online-Anmeldung


11.05.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 2 – Die Verkehrssachverständige

Referentin: Anika Kortmann, Dipl.-Physikerin, ö.b.u.v. Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle, Münster
Online-Anmeldung


18.05.2022, Online-Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil 1

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


20.05.2022, Online-Seminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versiche-rungsrecht, Bergneustadt
Online-Anmeldung


14.06.2022, Online-Seminar:
Kanzleimanagement - 2. Quartal - Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


15.06.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 3 – Verkehrsstrafrecht

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


22.06.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall – Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar - kostenfrei:
Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Online-Anmeldung


30.06.2022, Online-Seminar - Neuer Termin!
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 1 - Verkehrszivilrecht

Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Online-Anmeldung


Regional
13.05.2022, Neumünster:
Autokauf und Leasing

Referenten: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg und Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg
Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Neumünster
Online-Anmeldung


20.05.2022, Dresden:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenver-kehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin und Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung


03.06.2022, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigengutachten

Referentin: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
Referenten: Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin; Dr. med. Matthias Fabra, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Hamburg und Berlin; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö.b.u.v. Sachverst. für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung


17.06.2022, Gießen:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Online-Anmeldung


 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/