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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
10/2022 – 01. Juni 2022
 
 
  DAV-FastLane-Projekt
Kostenfreies, einstündiges Online-Seminar zur DAV FastLane: 25 oder 20 EURO brutto Digitalpauschale pro Fall verdienen

Die DAV FastLane (powered by e.Consult) macht den KFZ-Schadenfall finanziell wieder attraktiv für Anwaltskanzleien, s. hierzu auch NL 8/2022.

Rechtsanwalt Jan L. Kemperdiek zeigt in unserer kostenfreien Teams-Reihe zur DAV FastLane ganz konkret, wie Sie bei 30 % Ihrer Unfallabwicklungen die Digitalpauschale in Höhe von 25 oder 20 Euro mit der Versicherungswirtschaft abrechnen. Teilnehmende Versicherungen sind momentan: DEVK, Zurich, DA-Direkt, Allianz, Freeyou AG. Weitere Versicherungen folgen.

Wir haben zu allen führenden Kanzleisoftwares einen Termin mit Live-Präsentation. Das Online-Seminar richtet sich gezielt auch an Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dann später die Abrechnung mit den Versicherungen übernehmen.

Die kostenfreie Anmeldung finden Sie hier.

 
  Online-Archiv der zfs
Kostenfreier Zugang zum Online-Archiv der zfs

Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht haben einen kostenfreien Zugang zum elektronisch aufbereiteten und verlinkten Archiv der zfs. Sie können in den Volltexten aller Hefte seit 2002 kostenlos recherchieren und auf verlinkte Entscheidungen sowie auf verlinkte Gesetzestexte direkt zugreifen.

Ihren persönlichen Freischaltcode, der ein Jahr gültig ist, erhalten Sie bei Frau Manuela Prosche-Batz (prosche-batz@anwaltverein.de, 030/726152143).

 
  Recht und Gesetz
Diesel-Skandal: Schadensersatzzahlung in Höhe von 103.643,56 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des klägerischen Fahrzeugs

Das LG Kiel hat in seinem Urteil vom 26.04.2022 – 2 O 150/20 – einen Fahrzeughersteller zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 103.643,56 € Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des klägerischen Fahrzeugs verurteilt. Das LG Kiel war der Auffassung, dass die Beklagte den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, indem sie ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht hat, welches mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufes das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. Betriebsuntersagung bestand. Das Verhalten der Beklagten war deswegen sittenwidrig, weil das Kraftfahrtbundesamt vorsätzlich dem eigenen Gewinnstreben dienend zur Erschleichung einer Typengenehmigung getäuscht wurde. Mit dieser ging zwangsläufig die anschließende vorsätzliche Täuschung argloser Käufer, die bei Erwerb eines Fahrzeugs auf dessen Vorschriftsmäßigkeit vertrauen durften, einher. Nähere Einzelheiten können dem ausführlich begründeten Urteil entnommen werden. Die Beklagte hat bereits mitgeteilt, dass sie keine Rechtsmittel einlegen wird.

LG-Kiel-2-O-150-20-22.pdf
Kein Großkundenrabatt auf Neuwagen im Rahmen der Ersatzbeschaffung

Das AG Bad Hersfeld kommt in seinem Urteil vom 06.04.2022 – 10 C 687/21 (20) – zu dem Ergebnis, dass ein Ansatz von eventuellen Großkundenrabatten auf Neuwagen im Rahmen der Ersatzbeschaffung auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Schadensersatzrecht auch bei subjektbezogener Schadensberechnung nicht geboten ist. Bei Abrechnung auf Basis eines Totalschadens stellt der objektive Schaden den derzeitigen Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) dar. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden keine Großkundenrabatte gewährt. Mithin stellt der objektive Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs sodann auch den subjektbezogenen Wert dar. Das Gericht folgt in Bezug auf sog. Großkundenrabatte nicht der Auffassung, dass jeder „Global Player“ seine Marktmacht zur Gewährung von Rabatten auch tatsächlich ausnutzen muss. Es kann nicht sein, dass die gerichtliche Rechtsprechung eine Firma aufgrund ihres tatsächlichen Marktpotenzials quasi zwingt, entgegen der gelebten und dargelegten Geschäftspraxis zur Vermeidung von Verlusten im Rahmen der Schadensbewertung Rabatte zu verhandeln.

AG-Bad-Hersfeld-10-C-687-21.pdf
Ersatz der Sachverständigenkosten trotz objektiver Überhöhung

Das AG München hat durch Urteil vom 01.04.2022 – 331 C 17895/21 – entschieden, dass der Geschädigte trotz objektiver Überhöhung der Sachverständigenkosten nach den Grundsätzen der subjektiven Schadenbetrachtung den vollen Betrag ersetzt verlangen kann. Die Sachverständigenkosten waren deswegen objektiv teilweise überhöht, weil sie nicht vollständig im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung unter Heranziehung der BVSK Honorarbefragung 2020 im Rahmen des Üblichen lagen. Die Rechnung ist aber nicht in einer Weise überhöht, dass selbst ein Laie die Überhöhung hätte erkennen müssen und als wirtschaftlich denkender Mensch die Sachverständigenrechnung nicht bezahlt hätte. Hierbei ist nach Ansicht des AG München eine Gesamtbetrachtung der Rechnung vorzunehmen. Allein aus dem Umstand, dass die Sachverständigenrechnung bei verschiedenen Nebenkostenpositionen einen überhöhten Betrag ausweist, ergibt sich keine ersichtliche Überhöhung der Rechnung insgesamt. Eine Ausnahme von der subjektiven Schadensbetrachtung ist dann zu machen, wenn der Sachverständige nicht vom Geschädigten alleine, sondern nach Vermittlung einer Werkstätte oder eines Rechtsanwalts („Schadensservice aus einer Hand“) ausgewählt wurde.

AG-Muenchen-331-C-17895-21.pdf
 
  Anwaltstag 2022
23.06.2022, 13.45 – 15.15 Uhr, in Hamburg: Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Die Veranstaltung der AG Verkehrsrecht im Rahmen des Deutschen Anwaltstages in Hamburg findet am Donnerstag, 23.06.2022, von 13.45 – 15.15 Uhr statt. Rechtsanwalt Andreas Krämer referiert zur Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht.

Das Programm mit den Namen der Referenten und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Die Teilnahmepreise können Sie hier entnehmen.

 
  Seminare
Seminare Juni - August 2022
14.06.2022, Online-Seminar:
Kanzleimanagement - 2. Quartal - Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


22.06.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall – Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar - kostenfrei:
Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Online-Anmeldung


30.06.2022, Online-Seminar - NEUER TERMIN!
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 1 - Verkehrszivilrecht

Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Online-Anmeldung


02.07.2022, Online-Seminar
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt. Tübingen
Online-Anmeldung


06.07.2022, Online-Seminar
Fahrerschutzversicherung und Insassenunfallversicherung

Referent: Klaus Kohake, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Osnabrück
Online-Anmeldung


08.07.2022, Online-Seminar
Versicherung im Verkehrsrecht - VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen
Online-Anmeldung


Regional
03.06.2022, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigengutachten

Referentin: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
Referenten: Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin; Dr. med. Matthias Fabra, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Hamburg und Berlin; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö.b.u.v. Sachverst. für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung


17.06.2022, Gießen:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Online-Anmeldung


22.08./23.08.2022, Königstein im Taunus:
Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Joachim Otting, Rechtsanwalt, Hünxe
Online-Anmeldung


 
 
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