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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
11/2021 – 11. August 2021
 
 
  Recht und Gesetz
Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung ist nicht erlaubt
Das LG Mühlhausen vertritt in seinem Urteil vom 12.05.2020 – 6 O 486/2018 – die Auffassung, dass Dashcam-Aufzeichnungen nicht verwertbar sind. Solche Aufzeichnungen widersprechen der Datenschutzgrundverordnung, wenn sie ohne Einwilligung des Unfallgegners erfolgt sind. Wenn der Gesetzgeber Dashcam-Aufzeichnungen bei Verkehrsunfällen durch Privatpersonen zum Nachweis eines etwaigen Verschuldens des Gegners erlauben will, so sollte der Gesetzgeber ein entsprechendes Gesetz zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen, welche am Straßenverkehr teilnehmen, machen. Auch wäre, um das gesamte Unfallgeschehen zu beurteilen, eine permanente Aufzeichnung des gesamten Verkehrsgeschehens erforderlich, um das gesamte Verhalten des Klägers und der anderen Personen rechtlich richtig zu würdigen.

Urteil-Muehlhausen.pdf
Haftung bei Unfällen im Begegnungsverkehr/Berechnung des Normaltarifs nach Fracke/Abzug der ersparten Eigenaufwendungen in Höhe von 5 %/Kostenpauschale beträgt 25,00 Euro

Das AG Stade kommt in seinem Urteil vom 30.03.2021 – 63 C 789/20 – zu dem Ergebnis, dass bei Unfällen im Begegnungsverkehr derjenige, der gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zu 100 % haftet, wenn der Entgegenkommende nach rechts ausweicht und anhält. Die Beklagte ist über die gedachte Mittellinie gefahren und hat dadurch gegen das Rechtsfahrgebot nach § 2 Abs. 2 StVO verstoßen. Angesichts des Umstandes, dass das entgegenkommende Auto bereits in den Grünstreifen ausgewichen und auch zum Stehen gekommen war, wiegt der Verstoß der Beklagten so schwer, dass die vom Klägerfahrzeug ausgehende Betriebsgefahr vollständig hinter dem Verstoß zurücktritt.

Die Ermittlung der Schadenshöhe und damit des angemessenen Normaltarifs ist seitens des Gerichts nach § 287 ZPO zu schätzen. Als Schätzgrundlage hat das Gericht ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und des Oberlandesgerichts Celle die sog. „Fracke-Methode“, d. h. das arithmetische Mittel aus den zur Anmietung gültigen Listen von Schwacke und Fraunhofer zugrunde gelegt. Von diesem Betrag ist ein Abzug von 5 % aufgrund Eigenersparnis vorzunehmen. Diese Ersparnis ist aufgrund der gruppengleichen Anmietung des Ersatzfahrzeugs nicht ausgeglichen.

Die Unkostenpauschale für den Aufwand der Schadensabwicklung beträgt 25,00 Euro. Für die Bewilligung einer geringeren Auslagenpauschale bestehen keine Gründe.

Urteil-Stade-30-03-21.pdf
Berechnung der Mietwagenkosten nach Fracke/Abzug der ersparten Eigenaufwendungen in Höhe von 4 %

Das AG Köln schließt sich in seiner Entscheidung vom 04.06.2021 – 271 C 37/21 – unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Rechtsprechung des OLG Köln an und legt für die Schätzung des Normaltarifs im Rahmen der Anmietung von Ersatzfahrzeugen das arithmetische Mittel der sich aus der Schwackeliste und der Fraunhofer-Liste im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenen Normaltarife zu Grunde (Fracke). Es bemisst nun auch, wie das OLG Köln, den Abzug für ersparte Eigenaufwendungen mit 4 % der Mietwagenkosten. Ein Anspruch hat nicht deswegen zu unterbleiben, weil klassenniedriger abgerechnet wurde. Damit wird dem Klagetourismus zum AG Köln eine Absage erteilt.

Urteil-Koeln-37-21.pdf
 
  Verkehrsrechtssymposium & Schadenkongresses
6. Verkehrsrechtssymposium 15./16.10.2021 in Mainz
Am 15./16. Oktober 2021 findet in Mainz die 6. Auflage des Verkehrsrechtssymposiums statt. In den aktuellen Vorträgen am Samstag werden unter anderem die „Dieselfälle aus der Sicht des VI. Zivilsenats" sowie das Thema „Rohmessdaten" thematisiert. Das komplette Tagungsprogramm mit allen Themen und Referierenden finden Sie hier. Wir bescheinigen 6 Stunden Pflichtfortbildung gemäß §15 FAO.

Am 15. Oktober 2021 können Sie sich durch die Teilnahme am Seminar „Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung" zusätzliche 5 Stunden gemäß FAO sichern. Die Veranstaltung findet ab 13:30 Uhr ebenfalls im Favorite Parkhotel in Mainz statt. Das Programm finden Sie hier.

Als Teilnehmer beider Veranstaltungen sparen Sie zudem 50,00 EUR auf den Tagungsbeitrag des Symposiums.

Zur Buchung des 6. Verkehrsrechtssymposiums

Zur Buchung der Zusatzveranstaltung VK10MZ-21



6. Schadenkongresses "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 27.10.2021 in Dortmund
Am 27. Oktober 2021 lädt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihre Mitglieder exklusiv zum 6. Schadenkongresses „Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement“ in Dortmund ein. Abseits des Tagesgeschäfts sollen sich Anwält:innen, Sachverständige und Mitarbeiter:innen besser kennenlernen. Drei Vorträge, z.B. zur „Human Excellence" und zum profitablen Unfallgeschäft sichern Ihnen 3,5 Stunden gemäß FAO. Die Kosten betragen 89,00 EUR für alle AG-Mitglieder einer Kanzlei, für Sachverständige und Autohausmitarbeiter:innen ist die Teilnahme kostenfrei. Laden Sie Ihre Kontakte also gern zur Teilnahme ein und festigen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen. Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Buchungsbutton:

Zur Buchung des 6. Schadenkongresses



 
 
  Seminare
Seminare August/September 2021
24.08.2021 von 9:30 - 13:15 Uhr, Onlinesemiar
des Arbeitskreises Rechtsschutzversicherung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwältin Dr. Carla Burmann referiert zu verkehrsrechtlichen Problemen in der Rechtschutzversicherung – Grundlagen und Aktuelles. Nähere Einzelheiten und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Regional

24.09.2021, Hagen
Die aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Verkehrszivilrecht

Referentin: Dr. Jutta Laws, M.M., Vorsitzende Richterin am OLG, Vorsitzende des JPA beim OLG, Hamm
Tagungsleitung: Dr. Michael Schulte, Rechtsanwalt, Lüdenscheid
Online-Anmeldung


24.09.2021, Hagen
Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Referent: Volker Kalus, Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht, Ludwigshafen
Tagungsleitung: Dr. Michael Schulte, Rechtsanwalt, Lüdenscheid
Online-Anmeldung


24.09.2021, Neumünster
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

Referent: Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Neumünster
Online-Anmeldung


 
 
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