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NEWSLETTER
16/2021 – 16. November 2021
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Medcheck |
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Medcheck bis 31.12.2021 kostenfrei für unsere Mitglieder: Schnelle Hilfe! Medizinische Risiken erkennen und Unfallopfer unterstützen. |
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management (IRP) den Verkehrsanwälte-MEDCHECK entwickelt.
Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann für seinen Mandanten den Verkehrsanwälte-MEDCHECK bis zum 31.12.2021 kostenfrei beauftragen. Die Beauftragung erfolgt per Fax: +49 30 39821 70-52, Mail: beratung@irp-mhb.de oder WebAkte.
Die beratenden Ärzte geben grundsätzliche Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von unfallbedingten Körperschäden.
Darüber hinaus erhält der Jurist durch das IRP eine kurze Übersicht der medizinischen Sachverhalte seines Klienten, die ihn in die Lage versetzt, die Einleitung von weiteren notwendigen Schritten zu veranlassen.
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Nähere Details finden Sie
hier
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Recht und Gesetz |
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Ersatz der Covid-19-Schutzmaßnahmen I
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Das LG Karlsruhe vertritt in seinem Urteil vom 29.06.2021 – 19 S 4/21 – die Auffassung, dass Schutzmaßnahmen anlässlich der Covid-19-Pandemie in Höhe von 67,19 € netto zu ersetzen sind. Das Unfallereignis war unzweifelhaft adäquat kausal für die streitgegenständlichen Kosten. Die Schutzmaßnahmen vor der Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden und diejenigen zum Schutz der Mitarbeiter sind als objektiv notwendig anzusehen. Auch die aufgrund eines allgemeinen Mehraufwands umgelegten Mehrkosten (z. B. anteilige Anschaffungskosten für mehrfach verwendbare Schutzkleidung und der Desinfektionswerkzeuge) stellen einen notwendigen Aufwand dar, der anteilig mitzutragen ist. In Bezug auf die Höhe der abgerechneten Kosten hat sich für eine Geschädigte in der Position der Klägerin auch bei „laienhafter Plausibilitätsprüfung“ nicht aufgedrängt, dass die Rechnung in Bezug auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen in Höhe von 67,19 € netto überhöht sein könnten.
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Ersatz der Covid-19-Schutzmaßnahmen II
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Auch das AG Köln hat in seinem Urteil vom 04.10.2021 – 264 C 134/21– entschieden, dass die Desinfektionskosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu ersetzen sind. Die Hygienekosten wurden von der Werkstatt berechnet und waren bereits im Sachverständigengutachten aufgeführt. Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin als Laiin in der Lage war, zu beurteilen, ob und in welcher Höhe Kosten in einer Werkstatt für Schutzmaßnahmen anfallen würden und notwendig waren. Ferner ist zu beachten, dass den Kenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen gesetzt sind, sobald er den Reparaturauftrag erteilt und das Fahrzeug in die Hände von Fachleuten gibt.
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Ersatz der Covid-19-Schutzmaßnahmen III
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Auch nach dem Urteil des AG Braunschweig vom 29.09.2021 –
120 C 494/21 sind die Kosten für die Coronaschutzmaßnahmen nebst Material in Höhe von 68,45 € zu ersetzen. Es kann dahinstehen, ob die Schutzmaßnahmen in dem Autohaus ausgeführt wurden und das abgerechnete Material verwendet wurde, die abgerechneten Kosten ortsüblich und angemessen waren und der Kläger diese beglichen hat.
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Kein Ersatz der Covid-19-Schutzmaßnahmen
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Das AG Hannover hat durch Urteil vom 22.09.2021 – 531 C 6705/21 – den Ersatz der Coronaschutzmaßnahmen abgelehnt. Es handelt sich nicht um eine im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB ersatzfähige Schadensposition. Die Kosten sind von der jeweiligen Werkstatt zu tragen, denn sie dürften in erster Linie Maßnahmen des Arbeitsschutzes sein. Coronamaßnahmen sind dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos zuzurechnen und damit nicht mehr adäquat kausal auf den Unfall zurückzuführen. Mit fortschreitender Pandemie wird immer offensichtlicher, dass diese Rechnungsposition nicht in anderen Branchen, wie dem Einzelhandel, im Gastgewerbe oder bei anderen Handwerkern, z. B. aus dem Sanitär- und Heizungsgewerbe oder Klempnern, die im sensiblen Innenbereich von Wohnungen ihrer Kunden Reparaturarbeiten durchführen, geltend gemacht wird.
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Save the Date
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10. VerkehrsAnwaltsTag am 29./30.4.2022 in Hamburg
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Bitte merken Sie sich schon den Termin des 10. VerkehrsAnwaltsTag vor. Dieser findet am 29./30.4.2022 im Hotel Atlantic in Hamburg statt.
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Seminare
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Seminare November/Dezember 2021
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24.11.2021, Online-Seminar
Multidisziplinäre Unfallrekonstruktion aus Sicht der Verkehrs- und Rechtsmedizin
Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin
Online-Anmeldung
30.11.2021, Online-Seminar
Aktuelles zum Sachschaden
Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld
Online-Anmeldung
08.12.2021, Online-Seminar
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten!
Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung
15.12.2021, Online-Seminar
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil II
Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung
Regionale Präsenzseminare
01.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Dresden entfällt
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Online-Anmeldung
04.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Koblenz entfällt
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht
Referenten: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberber, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung
08.12.2021, Berlin
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht
Referenten: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin, PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begut-achtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin,
Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am KG, Berlin, Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung
10.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Stuttgart entfällt
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess
Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Saarbrücken und Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung
15.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Gießen entfällt
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am GGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.
Online-Anmeldung
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