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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
02/2019 – 20. Februar 2019
 
 
  Recht und Gesetz
Vorläufige Anerkennung und Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis
Das VG Neustadt an der Weinstraße kommt in seinem Beschluss vom 18.1.2019 – 1 L1577/18.NW – zu dem Ergebnis, dass dem Antragsteller ein Zuwarten von über vier Monaten auf eine Anerkennung und Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis nicht zumutbar ist. Er muss die durch die faktische Nichtanerkennung und die Verweigerung der Umschreibung eintretenden Nachteile, wie hier etwa mit Blick auf seinen Arbeitsplatz, nicht hinnehmen. Der Antragsteller hat seinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht. Ein Wohnsitzverstoß ist nicht begründet. Die Tatsache, dass der Antragsteller trotz seines beruflich bedingten Aufenthalts in Tschechien in Deutschland gemeldet blieb, um einen postalischen Kontakt aufrechtzuerhalten, begründet allein keine Zweifel an der zeitweiligen Wohnsitznahme des Antragstellers in Tschechien. Allein die Vorlage eines Führerscheins eines Ausstellermitgliedstaates, ggf. kombiniert mit Erkenntnissen der Fahrerlaubnisbehörde über melderechtliche Eintragungen in Deutschland, genügen nicht, von einem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis auszugehen.
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Bagatellschadensgrenze/Sachverständigenkosten/Nebenkosten
Das AG Bad Segeberg hat durch Urteil vom 28.5.2018 – 17 C 247/16 – entschieden, dass die Bagatellschadengrenze bei 700 € liegt. Tragfähiger Anknüpfungspunkt für die Feststellung des üblichen Grundhonorars des Kfz-Sachverständigen ist der Honorarkorridor HB V der BVSK-Honorarbefragung 2015. Auch eine Vergütung aus dem oberen Ende des Honorarkorridors HB V ist noch als üblich anzusehen; auf einen Mittelwert ist nicht abzustellen. Für die Nebenkosten kann die Plausibilitätskontrolle nicht anhand der BVSK- Honorarbefragung 2015 erfolgen. Denn diese weist die Nebenkosten nicht mehr als Befragungsergebnis aus. Es bedarf im Streitfall für die Schätzung der objektiv erforderlichen Nebenkosten nicht zwingend einer Grundlage, die sich allein auf Angaben aus dem Bereich der Kfz-Sachverständigen stützt. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit der Fotos reicht dann grundsätzlich nicht aus, wenn eine Sachverständigenrechnung vorgelegt wird, die bezahlt wurde. Hieraus ergibt sich eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der Fotos.

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Verlinken Sie kostenlos auf den Bußgeldrechner unter www.verkehrsanwaelte.de
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht findet sich ein Bußgeldrechner https://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/bussgeldrechner/ Gerne können Sie als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Ihrer Homepage kostenfrei auf unseren Bußgeldrechner verlinken.

Erfolg des Verkehrsrechtsausschusses des DAV: Mindestverjährungsfristen für grenzüberschreitende Kfz-Unfälle
Das EU-Parlament greift die zentrale Forderung, die der Verkehrsrechtsausschuss des DAV in seiner Stellungnahme Nr. 36/18 zu dem Richtlinienvorschlag zur Revision der Kfz-Haftpflichtrichtlinie erhoben hat auf: Bei Kfz-Unfällen mit grenzübergreifendem Bezug soll in Zukunft eine europaweit einheitliche Mindestverjährungsfrist gelten. Das EU-Parlament folgt darüber hinaus dem Vorschlag der EU-Kommission, ein Entschädigungssystem im Falle der Insolvenz des Versicherers des Unfallverursachers zu schaffen. Der Verkehrsrechtsausschuss hatte in seiner Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, dass hierdurch eine wichtige Rechtslücke geschlossen wird.

Fachinfo-Magazins HSB – Hohe Schmerzensgeldbeträge
In der ersten Ausgabe 2019 des Fachinfo-Magazins HSB – Hohe Schmerzensgeldbeträge. stellt RiBGH Wolfgang Wellner erneut sehr hohe Schmerzensgelder vor, die in Deutschland von Instanz Gerichten selten zuerkannt werden. In dieser Ausgabe werden fünf interessante Fälle mit Urteilen zwischen 7.000 und 250.000 Euro näher betrachtet.

 
 
  Veranstaltungen und Seminare
8. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.3.2019 in Weimar / Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird 40 Jahre alt
Der nächste DAV-VerkehrsAnwaltsTag findet am 29./30.3.2019 in Weimar statt. Es ist uns wieder gelungen, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen, die zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts vortragen werden. Die Themen reichen von den Stundensätzen im Personenschaden, der Zurechnung im Versicherungsrecht bis zur Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH. Am Abend des 29. März 2019 wollen wir gemeinsam das 40-jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiern. Hier geht es zum Tagungsprogramm und Online-Anmeldeformular.

Seminare März/April 2019
08.03.2019 München: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, Rechtsanwältin, München
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08.03.2019 Kaiserslautern: AKB
Referentinnen: Rechtsanwältin Isabell Knöpper, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt, Assessorin Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken
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16.03.2019 Freiburg: Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen
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22.03.2019 Oldenburg: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg
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23.03.2019 Hannover: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht
Referenten: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen
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05.04.2019 Rostock: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt und Mediator Dr. Michael Burmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt, Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignacz, Rostock
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05.04.2019 Gießen-Kleinlinden: Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, , Frankfurt a. M.
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12.04.2019 Stuttgart Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen
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12.04.2019 Nürnberg: Ab in den Urlaub
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg
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