Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Beim Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher.

gebrauchtwagen

Es ist zu unterscheiden, ob der Gebrauchtwagen von einem Händler oder einem Privatmann gekauft und was bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wurde. Auch die in der Werbung vom Verkäufer gemachten Angaben über den Pkw sind von Bedeutung.

Bei Verkauf von Privat an Privat ist ein völliger Ausschluss der Haftung für Sachmängel nach wie vor zulässig. Der Käufer kann bei später auftretenden Mängeln nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs gemacht hat.

Händler können dagegen ihre Haftung für Sachmängel des Gebrauchtwagens nicht mehr komplett ausschließen.

Der Verkäufer haftet stets dafür, dass er dem Käufer falsche Angaben über die Beschaffenheit des Gebrauchtwagens gemacht hat, zum Beispiel einen Unfall verschwiegen hat oder den Kilometerstand falsch angegeben hat. In diesen Fällen kann sich auch der Privatverkäufer nicht auf den vereinbarten Haftungsausschluss für Sachmängel berufen. Deshalb ist jedem Käufer zu empfehlen, möglichst genaue Fragen zum Zustand des Fahrzeugs an den Verkäufer zu richten und die Antworten des Verkäufers in den Kaufvertrag aufzunehmen.

Beispiel für vereinbarte Beschaffenheitsangaben: »Der Verkäufer versichert: das Fahrzeug ist verkehrs- und betriebssicher, hatte keinen Unfall (oder Unfallschaden in Höhe von 1.000 Euro Reparaturkosten wurde fachmännisch beseitigt), verbraucht x Liter Benzin/Diesel auf 100 Kilometer«.

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