Wenn die Rechnung nicht stimmt.

Nicht selten fällt die Rechnung der Werkstatt höher aus, als Sie geplant haben. Müssen Sie in jedem Fall die Rechnung bezahlen?
Beispiel: Kunde und Werkstatt sind sich darüber einig, dass ein bestimmter Mangel des Autos behoben werden soll. Die Werkstatt wird zum Beispiel beauftragt, das vorhandene Klopfgeräusch »im Heckbereich« abzustellen oder die Ursache für den Ölverlust des Getriebes zu finden und zu beseitigen. Kunde und Werkstatt gehen bei Auftragserteilung davon aus, dass dies etwa eine Stunde beanspruchen werde. Später stellt sich heraus, dass drei Stunden für Suche und Reparatur benötigt wurden.
Eine kostengünstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung zwischen Kunden und der Kfz-Innung angehörenden Werkstätten bieten die Kfz-Schiedsstellen.



