Schadensfall: Kosten und Nutzen abwägen.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten eines Verfahrens trägt stets der Schuldige. Aber: Die Höhe der Kosten bleibt selbst mit einem Schuldspruch für Sie überschaubar. Wie die Kosten im Einzelfall geregelt werden, weiß der Verkehrsanwalt – fragen Sie ihn!
Für die Verteidigung in einem Bußgeldverfahren stehen dem Verkehrsanwalt für das Vorverfahren zwischen 25 und 330 Euro zu. Wird der Verkehrsanwalt auch im gerichtlichen Verfahren tätig, betragen die Gebühren etwa 250 bis 550 Euro. Ein Beispiel: Wird ein Verkehrsanwalt in einer Strafsache vor dem Amtsgericht (Strafrichter) tätig und beschränkt sich das Verfahren auf einen Verhandlungstag, so erhält der Verkehrsanwalt bei einer durchschnittlichen Angelegenheit 355 Euro.
Mit einer Rechtsschutzversicherung stellen diese Kosten für Sie kein Problem dar. Unsere Verkehrsanwälte informieren Sie auf jeden Fall im Voraus genau zu allen anfallenden Kosten.
Die Erfahrung gibt uns Recht: Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!
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