Gebrauchtwagen
Beim Gebrauchtwagenkauf auf Nummer sicher.
Ob Händler oder Privatperson – beide haben sicherlich ihre Vor- und Nachteile. Ein Auto von privat zu kaufen, ist sicherlich günstiger. Dagegen kann ein Händler eine Gewährleistung nicht ausschließen und bietet zudem oft eine Garantie an.
Gebrauchtwagenverkauf von Privat
Bei Verkauf von Privat an Privat ist ein völliger Ausschluss der Haftung für Sachmängel nach wie vor zulässig. Hier gilt das Motto: „Gekauft wie gesehen“. Sie können als Käufer nur dann bei später auftretenden Mängeln Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn der Verkäufer falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs gemacht hat. In diesen Fällen kann sich der Verkäufer nicht auf den Gewährleistungsausschuss berufen.
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Gebrauchtwagenverkauf vom Händler
Händler können ihre Haftung für Sachmängel des Gebrauchtwagens nicht mehr komplett ausschließen. Das heißt, der Verkäufer hat für Fehler am Fahrzeug einzustehen und diese zu beheben. Beim Gebrauchtwagen beträgt die Gewährleistungspflicht mindestens 1 Jahr. Während der ersten 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages besteht auch eine Beweislastumkehr, dass der Fehler beim Kauf bereits vorhanden war. Bei falschen Angaben des Verkäufers über die Beschaffenheit des Gebrauchtwagens, zum Beispiel bei Unfallfreiheit oder eine falsche Kilometerangabe, hat der Händler auf Wunsch des Kunden das Fahrzeug zurückzunehmen bzw. einen Minderungsbetrag zu zahlen. Deshalb ist jedem Käufer zu empfehlen, möglichst genaue Fragen zum Zustand des Fahrzeugs an den Verkäufer zu richten und die Antworten des Verkäufers in den Kaufvertrag aufzunehmen.
Worauf Sie beim Autokauf achten sollten:
Beim Autokauf gilt: gekauft wie gesehen. Deshalb sollten Sie sich für den Kauf Zeit nehmen und sich im Vorfeld gründlich mit dem Fahrzeug beschäftigen. Dazu gehört eine Probefahrt, ein gründlicher Blick in die Papiere und unter die Motorhaube.
Wer sich nicht so gut auskennt mit Autos, sollte sich in jedem Fall Unterstützung vom Fachmann holen: Viele Werkstätten, aber auch Dekra, TÜV und ADAC bieten einen sogenannten Gebrauchtwagencheck an. Der kostet zwischen 80 und 100 Euro und dauert ca. 45 Minuten. In dieser Zeit prüfen die Profis den Wagen auf versteckte Mängel und ermitteln seinen tatsächlichen Wert.
Falls der Händler einen Gebrauchtwagencheck ablehnt, sollten Sie lieber vorsichtig sein. Denn dann hat er
wahrscheinlich etwas zu verbergen und mit dem Wagen ist irgendetwas nicht in Ordnung.
Expertentipp:
Beispiel für vereinbarte Beschaffenheitsangaben
Der Verkäufer versichert: Das Fahrzeug ist verkehrs- und betriebssicher, hatte keinen Unfall (oder Unfallschaden in Höhe von 1.000 Euro Reparaturkosten wurde fachmännisch beseitigt), verbraucht x Liter Benzin/Diesel auf 100 Kilometer.
Ein Trick der Gebrauchtwagenhändler, um von Mängeln abzulenken, ist übrigens eine neue Hauptuntersuchung. Gerade in diesem Fall empfiehlt sich intensiver Check also erst recht.
Die Papiere.
Die Papiere, damit ist die Zulassungsbescheinigung II, ehemals der Fahrzeugbrief, gemeint. Hier sind die
Vorbesitzer vermerkt. Und diese wiederum können Auskunft über den Zustand des Autos geben.
Während ältere Fahrer eher gemäßigt fahren und ihre Wagen häufiger in der Garage parken, legen die jungen Leute häufig einen robusteren und schnelleren Fahrstil an den Tag, was zu höherem Verschleiß führen kann.
Die Fahrgestellnummer.
Diese finden Sie u.a. unter der Motorhaube. Stimmt die Nummer mit der in der Zulassungsbescheinigung II überein, ist alles in Ordnung. Wenn nicht, handelt es höchstwahrscheinlich um ein gestohlenes Fahrzeug.
Scheckheftgepflegt.
Das Scheckheft ist im Grunde ein Serviceheft, das vorgibt, zu welchem Zeitpunkt bzw. bei welchem Kilometerstand welche Wartung am Auto durchgeführt werden sollte. Dazu gehören u.a. die Inspektion, der Öl- und Bremsflüssigkeitswechsel sowie der Wechsel von Zahnriemen.
Werden alle empfohlenen Maßnahmen nach Herstellervorgabe und unter Angabe des passenden Kilometerstands erfüllt, spricht man von einem „lückenlosen Scheckheft“.
Zeigt ein Scheckheft Wartungslücken, muss das für Sie nicht unbedingt von Nachteil sein. Es kommt am Ende darauf an, um welche Art von Wartungsmaßnahme es sich handelt und welche Folgekosten eventuell daraus resultieren könnten.
Der erste Eindruck zählt.
Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl: Wenn ein Auto einen heruntergekommenen, ungepflegten Eindruck macht, könnte das auch für den allgemeinen Zustand des Wagens sprechen. Eventuell wurde ja auch in Sachen Wartung genauso nachlässig mit dem Auto umgegangen. Mit einer Schmutzschicht kann versucht werden, Unfallschäden oder Rostflecken zu kaschieren. Aber auch anders herum kann ein gut zurechtgemachtes Auto einen überaus gepflegten Eindruck machen, ohne es am Ende wirklich zu sein.
Alte Liebe rostet nicht - Wieso Sie trotzdem bei Rost vorsichtig sein sollten.
Kleine Roststellen bei älteren Autos sind nicht tragisch – denn sie können oft ohne großen Aufwand beseitigt werden. Bei tiefer sitzendem Rost sieht das jedoch leider ganz anders aus, denn Rost kann die Stabilität der Karosse angreifen. In den schlimmsten Fällen fällt Ihr neuer Alter dann durch den TÜV.
Warum nicht jeder Unfallschaden ein Problem sein muss.
Es ist nicht schlimm, wenn ein Auto einmal einen Unfall hatte. Dieser muss nur nachweislich vermerkt und nach Herstellervorgaben professionell behoben worden sein. Ein verheimlichter Unfallschaden jedoch ist eine Täuschung und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
In diesem Zusammenhang können Sie häufig an der Lackschicht erkennen, ob ein Schaden überlackiert wurde. Aber auch die eine veränderte Spaltbreite kann auf einen vorausgegangenen Unfall hinweisen. Sie können ein Indiz dafür sein, dass sich der Rahmen verzogen hat. Sollte dieser Schaden nicht angegeben worden sein, sollten Sie umso vorsichtiger sein.
Wann Sie Gebrauchtwagenspuren kristisch sehen sollten.
Gebrauchtwagen sagt es bereits: Er kann Gebrauchsspuren zeigen wie kleine Beulen oder Kratzer. Nur zu tief sollten diese nicht sein, da sonst Rost droht. Auch Dellen können zu einem Problem werden, wenn sie sich an einer sensiblen Stelle an der Karosserie befindet. Denn dadurch kann sich im schlimmsten Fall der Rahmen verziehen. Dann gilt das Auto als Unfallwagen und Sie sollten lieber die Hände davonlassen.
Warum sich ein Blick in Innere lohnt.
Untersuchen Sie auch das Innere des Wagens auf mögliche Schäden und Verschmutzungen. Achten Sie dabei auch unbedingt auf den Geruch. Bei einem modrigen Geruch könnte das ein Hinweis auf Feuchtigkeit im Auto sein – das gilt übrigens auch für den Kofferraum. Vor allem bei Schiebedächern müssen Sie besonders darauf achten, dass diese wirklich dicht sind.
Motorraum.
Zu jedem Gebrauchtwagenkauf gehört der obligatorische Blick in den Motorraum. Checken Sie den Motor dabei bei abgeschalteten und laufendem Motor. Achten Sie dabei auf auslaufendes Öl oder Flüssigkeitsverlust. Auch eine Überprüfung des Ölstands und der Bremsflüssigkeit bietet sich an, da sie zusätzlich über den Zustand des Fahrzeugs Auskunft geben können.
Experten-Tipp
Achten Sie auf den Zustand des Innenraums, sprich Lenkrad, Pedale etc. Wenn diese in einem abgenutzteren Zustand sind als es der Kilometerstand vermuten lässt, könnte dieser eventuell manipuliert worden sein.
Probefahrt: Worauf Sie achten müssen.
Kein Gebrauchtwagenkauf ohne Probefahrt. Verweigert man Ihnen die Probefahrt, ist mit Sicherheit etwas mit dem Wagen nicht in Ordnung. Dann sollten Sie besser auf den Kauf verzichten.
Fahren Sie nicht nur einmal kurz um den Block, sondern testen Sie den Wagen auf Herz und Nieren – im
Stadtverkehr, auf der Landstraße und auf der Autobahn. Achten Sie darauf, dass der Wagen einwandfrei anspringt und dass der Motor sauber läuft. Die Lenkung sollte nicht vibrieren und auch ganz eingeschlagen keine Geräusche machen und auch das Getriebe sollte einwandfrei. Überprüfen Sie das Fahrverhalten und die Spur des Wagens, das heißt, ob der Wagen geradeaus fährt oder nach links oder rechts zieht. Lassen Sie auch ruhig einmal die Fenster herunter und lauschen Sie gründlich auf Fremdgeräusche wie Schleifen, Rattern oder Klappern.
Experten-Tipp
Achten Sie vor einer Probefahrt darauf, dass die Selbstbeteiligung im Rahmen der Vollkaskoversicherung
ausgeschlossen ist. Sonst droht Ihnen im Schadenfall eine Summe von bis zu 750 Euro.
Probefahrt mit roten Kennzeichen.
Hier ist es wichtig, dass Sie passend zu den roten Kennzeichen auch das sogenannte rote Heftchen mit sich führen. Denn nur wenn darin Zeitpunkt der Probefahrt und das Fahrzeug festgehalten werden, ist das Auto für die Probefahrt zugelassen.
Zulassung von Gebrauchtwagen - woraus Sie nach dem Kauf achten müssen.
Ist der Kauf abgeschlossen, sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Gebrauchten schnellstmöglich bei der KFZ Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes anzumelden. Zunächst müssen Sie das Fahrzeug jedoch versichern, denn für die Zulassung benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung. Diese eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Versicherung.
Für eine erfolgreiche Zulassung benötigen Sie:
- gültigen Personalausweis
- die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) von Ihrer Versicherung
- Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Die Unterlagen der Haupt- bzw. Abgasuntersuchung
- Das Kennzeichen
Kennzeichen erhalten Sie übrigens im Fachhandel oder online. Ihr Wunschkennzeichen können Sie im Vorfeld für eine Gebühr reservieren. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Zulassung auf ca. 40 – 60 Euro.
Experten-Tipp
Wenn Sie keine Zeit haben, Ihren Wagen selbst zuzulassen, können Sie andere damit beauftragen. Oftmals übernimmt der Händler dies für Sie. Oder es gibt spezielle Anbieter. Dafür müssen Sie einfach nur eine Vollmacht erteilen.
Was Ihr Verkehrsanwalt beim Autokauf für Sie regeln kann:
Wenn Sie feststellen, dass Sie beim Gebrauchtwagenkauf mit falschen Angaben betrogen wurden, sollten Sie unverzüglich Beistand von Ihrem Verkehrsanwalt anfordern.
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