Fahranfänger

Aller Anfang ist schwer. Auch im Straßenverkehr.

Endlich! Sie haben die Fahrprüfung erfolgreich bestanden und können nun am Straßenverkehr teilnehmen. Dabei ist es gar nicht so einfach, gleich alles von Anfang an richtig zu machen oder das in der Fahrschule Gelernte umzusetzen. So ist es nicht verwunderlich, dass Fahranfänger besonders häufig in Unfälle verwickelt sind. In den meisten Fällen ist tatsächlich die mangelnde Erfahrung der Grund für einen Unfall. Daher erhalten junge Leute ihren Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis erst einmal nur auf Probe und müssen sich zunächst zwei Jahre im Straßenverkehr bewähren.

Begleitetes Fahren mit 17 - Fahrvergnügen mit Einschränkungen.

Frei nach dem Motto: Früh übt sich, wer ein Meister werden will, kann man grundsätzlich mit 17 Jahren seinen Führerschein machen. Einzige Einschränkung: Eine festgeschriebene Person muss bei jeder Fahrt mit an Bord sein. An diese Person sind besondere Anforderungen zu stellen, welche dies im Einzelfall sind, kann Ihnen Ihr Verkehrsanwalt sagen.

Im Vergleich senkt das begleitete Fahren mit 17 das Unfallrisiko erheblich im Vergleich zu Personen, die ab 18 Jahren allein am Straßenverkehr teilnehmen und nicht die Möglichkeit hatten, das Fahren in Begleitung eines erfahrenen Beifahrers zu üben und zu lernen.

Führerschein auf Probe.

Fahranfängern wird zunächst ein Führerschein für zwei Jahre auf Probe erteilt. In dieser Zeit gelten für den Fahranfänger deutlich strengere Vorschriften und härtere Strafen als für erfahrene Verkehrsteilnehmer. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis droht viel schneller als für vergleichbare Verstöße von erfahrenen Verkehrsteilnehmern. Aber auch bereits vor der Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Fahranfänger für Verstöße an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.

Welche Konsequenzen bei einem Verstoß in der Probezeit drohen, erfahren Sie hier!

Welche Versicherungen für Fahranfänger am meisten Sinn machen.

Teil- oder Vollkaskoversicherung – was brauchen Sie wirklich?

Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland muss über eine KFZ-Haftpflichtversicherung
verfügen. Das ist gesetzlich vorgeschriebenen. Sie deckt die Schäden ab, die Sie bei anderen verursachen, sowohl Sachschäden, Personenschäden als auch Vermögensschäden.
Zusätzlich können Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die solche Schäden regulieren, die an Ihrem eigenen Wagen entstehen. Was genau eine Kaskoversicherung regelt und in welchen Fällen sie sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Experten-Tipp

Gerade wenn es um Versicherungen geht, empfiehlt es sich häufig, auf die Hilfe vom Verkehrsanwalt zurückzugreifen. Versicherungen versuchen, stets in ihrem eigenen Sinne zu wirtschaften, und Sie erhalten oft weniger als Ihnen wirklich zustehen würde.

Das erste Auto

Gebrauchtwagen:

Der Führerschein ist in der Tasche. Um richtig durchstarten zu können fehlt nur noch das passende Auto. Damit beim Kauf des ersten eigenen Wagens nichts falsch läuft, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. Denn schließlich soll das erste Auto solide und zuverlässig sein.
Eigentlich selbstverständlich: Der neue Gebrauchte sollte auf jeden Fall über die gängigen Sicherheitssysteme wie Airbags, ABS und ESP verfügen. Diese sind seit vielen Jahren Standard und sollten deshalb in keinem Auto eines Fahranfängers fehlen.

Was beim Autokauf sonst noch wichtig ist, erfahren Sie hier.

Die wahrscheinlichsten Gründe für einen Unfall in der Probezeit.

Aller Anfang ist schwer. Dennoch ist es nicht immer die mangelnde Erfahrung, die zu einem Unfall führt, sondern auch Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten, jugendlicher Leichtsinn oder Alkohol.

Die häufigsten Fehler:

  • überhöhte Geschwindigkeit
  • Handy am Steuer
  • Missachtung der Vorfahrt oder des Rotlichts
  • Alkohol-und Drogenmissbrauch.

Egal, wodurch es zu einem Unfall gekommen ist – hier erfahren Sie, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten, von der Sicherung der Unfallstelle über die Unfallmeldung. Damit Sie im Ernstfall nichts falsch machen, gibt es unser Unfall 1x1.

Experten-Tipp

Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen, wenden Sie sich sofort an Ihren Verkehrsanwalt! Machen Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Alkohol und Drogen in der Probezeit.

Für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot. Wer dagegen verstößt, hat ein Problem: Es drohen neben einem Fahrverbot und der Verlängerung der Probezeit auch die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wer also mit Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, sollte in jedem Fall von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

Womit Fahranfänger im Ausland rechnen müssen.

Wer als Fahranfänger im Ausland unterwegs ist, sollte sich besser vorher über die Vorschriften und Regeln informieren. Denn in vielen Ländern gelten besonders strenge Regeln für Fahranfänger – vor allem bei Geschwindigkeit und Alkohol drohen hohe Strafen.

Hier nur ein paar Beispiele:

Niederlande:
In den ersten fünf Jahren nach Erwerb des Führerscheins dürfen Fahranfänger maximal 0,2 Promille im Blut haben, sonst droht ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.

Frankreich:
Achtung Tempo: In den ersten 3 Jahren dürfen Fahranfänger außerhalb geschlossener Ortschaften nur 80 km/h fahren, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h.

Österreich:
Wer hier als Fahranfänger (gilt für die ersten 2 Jahre) mit 0,1 Promille erwischt wird, kann im Einzelfall ein Bußgeld von bis zu 2.180 Euro kassieren.

Dänemark:
Die Dänen verstehen keinen Spaß, wenn es um Alkohol am Steuer geht: Hier sind junge Fahrer schnell mit einem Monatsnettogehalt dabei.

Italien:
Finger weg vom Vino! Für junge Fahrer unter 21, die ihren Führerschein weniger als 3 Jahre besitzen, gilt eine bedingungslose 0,0 Promille-Grenze, sonst drohen bis zu 627 Euro. Auch müssen Führerscheinneulinge beim Tempo auf die Bremse treten: Wer seinen Führerschein noch keine 3 Jahre hat, darf außerhalb geschlossener Ortschaften nur 90 statt der üblichen 110 km/h fahren und auf Autobahnen 100 statt 130 km/h.

Weitere Informationen zum Thema Unfall im Ausland finden Sie hier.

Wie Ihnen ein Verkehrsanwalt helfen kann

Wenn Sie im Ausland geblitzt wurden oder Sie wurden mit Alkohol am Steuer erwischt, sollten Sie in jedem Fall einen Verkehrsanwalt hinzuziehen.