Verkehrsunfall: Verletzungen

Ihre Ansprüche bei Verletzungen.

Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt? Dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden. Denn die Zahlungspflicht des Unfallverursachers ist nicht zwingend auf den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Sind Sie aufgrund des Unfalls auch langfristig verletzt, muss Ihnen der Unfallverursacher auch den sogenannten Haushaltsführungsschaden erstatten, also der Schaden, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie Ihren Haushalt aufgrund des Unfalls nicht wie gewohnt führen können.

Expertentipp:

Die am häufigsten vorkommende Verletzung ist das sogenannte „Halswirbelsäulen-Syndrom“, besser bekannt als HWS-Schleudertrauma. Ursache dieses mit erheblichen Nacken-und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge des Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug. Das Besondere an dieser Verletzung ist, dass die Schmerzen oftmals nicht sofort nach dem Unfall, sondern erst Stunden später auftreten.

Für ein durchschnittliches HWS-Schleudertrauma mit einer Arbeitsunfähigkeit von rund zwei Wochen ist ein angemessenes Schmerzensgeld in einer Größenordnung zwischen 300 € und 700 € zu erstatten. Die Einzelheiten kann Ihnen Ihr Verkehrsanwalt erläutern und insbesondere auch herausfinden, welcher Betrag für Ihren Fall der richtige ist.

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