Erste Schritte nach dem Unfall

Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie nicht aus Versehen etwas falsch machen und Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen.

Grundsätzlich gilt:

  • Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse
  • Treffen Sie keine Vereinbarungen mit einer Versicherung
  • Kontaktieren Sie einen Verkehrsanwalt

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Das Unfall 1x1

  1. Sicherheit geht vor.
    Sichern Sie sofort die Unfallstelle: Warnblinkanlage an- und Warndreieck in 50 bis 150 Schritten Entfernung aufstellen.
  2. 110 und 112.
    Verständigen Sie sofort die Polizei und, wenn nötig, den Rettungswagen.
  3. Erste Hilfe. 
    Behalten Sie den Überblick und einen kühlen Kopf! Leisten sie, wenn es Verletzte gibt, Erste Hilfe.
  4. Reden ist Silber ...
    ... aber Schweigen ist Gold: Geben sie keine Unfallschuld zu! Verweisen Sie satttdessen auf Ihren Verkehrsanwalt.
  5. Hände weg ... 
    ... bei hohem Sachschaden, Verletzten und fehlender Einigung. Verändern Sie nichts am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.
  6. Beweise sichern.
    Machen Sie bei Bagatellschäden Fotos von den Fahrzeugen, am besten noch bevor die Fahrzeuge nach dem Unfall versetzt werden oder fertigen Sie eine Skizze an. Beide Unfallteilnehmer müssen die Skizze unterschreiben. Wenn Sie eine Dashcam haben, denken Sie bitte daran, das Video des Unfalls zu sichern, bevor es überschrieben wird.
  7. Unfallbericht (herunterladen) ...
    ... immer vollständig ausfüllen. Besonders wichtig sind: Name des Fahrers und des Halters, Kfz-Kennzeichen, Versicherungsnummer und -gesellschaft.
  8. Die Polizei ist da. 
    Bei Unklarheit machen Sie keine weiteren Angaben zum Unfallhergang. Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll. Und verweisen Sie auf Ihren Verkehrsanwalt.
  9. Mit Verletzungen zum Arzt.
    Wenn Sie verletzt wurden, begeben Sie sich bitte zu einem Arzt, der die Verletzungen feststellt.
  10. Schäden bestätigen lassen.
    Nehmen Sie nach dem Unfall unmittelbar Kontakt zu Ihrer Werkstatt auf. Hier wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen Ihrer Wahl festgestellt.
  11. Wenden Sie sich an Ihre Verkehrsanwältin oder Ihren Verkehrsanwalt.
    Nur mit Anwalt oder Anwältin kann sichergestellt werden, dass die gegnerische Versicherung keine unzulässigen Kürzungen vornimmt.
  12. Versicherung:
    Verweisen Sie auch bei Fragen der gegnerischen Versicherung am Telefon etc. stets auf Ihren Verkehrsanwalt. 

ExpertenTipp:

Nach dem Unfall niemals

  • vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen
  • die Abwicklung des Unfalls von Dritten abnehmen lassen
  • „kostenlose“ Unfallhilfe annehmen, mit der die Abtretung Ihrer Schadenersatzansprüche verbunden ist! 
  • Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung treffen, z.B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.
  • vom Unfallgegner oder von seiner Versicherung beeinflussen lassen!

Der Unfallbericht

Mit dem Unfallflyer im Handschuhfach sind Sie im Falle eines Falles bestens gerüstet – im In- und Ausland:
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