Abstand

ThemaRegelsatz
in Euro
PunkteFahrverbot
Ohne zwingenden Grund stark gebremst
mit Gefährdung20,-
mit Sachbeschädigung30,-
Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h25,-
mit Gefährdung30,-
mit Sachbeschädigung35,-
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes35,-
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“75,-1

 

weniger als 4/10100,-1
weniger als 3/10160,-1
weniger als 2/10240,-1
weniger als 1/10320,-1
Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 100 – der Abstand betrug weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“75,-1
weniger als 4/10100,-1
weniger als 3/10160,-21 Monat
weniger als 2/10240,-22 Monate
weniger als 1/10320,-23 Monate
Bei mehr als Tempo 130 war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes „halber Tacho“100,-1
weniger als 4/10180,-1
weniger als 3/10240,-21 Monat
weniger als 2/10320,-22 Monate
weniger als 1/10400,-23 Monate
Dem zum Einscheren erforderlichen Abstand vom vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten25,-

Expertentipp:

Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.