Rechtsschutz-versicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen.
Eine effektive Verteidigung kann teuer werden. Denn hierbei muss man nicht nur an die Anwaltskosten, sondern auch an die Gerichtskosten und möglichen Sachverständigengebühren zu denken. Diese Kosten können leicht die Höhe der Geldstrafe übersteigen oder auch ein Vielfaches des Bußgeldes erreichen. Die Staatskasse trägt diese Kosten immer nur dann, wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet und die dann auch fast nie vollständig. Wird das Verfahren jedoch eingestellt, muss der Betroffene seine Anwaltskosten regelmäßig selbst tragen.
Unterschiedliche Angebote für Ihre Rechtssicherheit.
Der Fahrzeugrechtsschutz sichert Risiken ab, die mit dem Fahrzeug verbunden sind. Versicherungsschutz besteht hier für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs.
Bei dem Verkehrsrechtsschutz ist der Versicherungsnehmer versichert in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie jeder Fahrer oder Insasse der Fahrzeuge. Ausgenommen sind natürlich die Fälle, in denen jemand unberechtigt das Fahrzeug nutzt.
Für Personen, die oft mit Fahrzeugen unterwegs sind, die nicht auf sie zugelassen sind, wie zum Beispiel Berufskraftfahrer, ist der sogenannte Fahrerrechtsschutz angebracht, sofern Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Alle diese Rechtsschutzversicherungsarten übernehmen im Verfahren wegen Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Gerichtskosten, die Verteidigerkosten und die Kosten für ein gegebenenfalls erforderliches Sachverständigengutachten. Ihr Verkehrsanwalt wird daher alles daran setzen, wenn Strafe oder Bußgeld nicht vermeidbar sind, zumindest eine Verurteilung wegen Vorsatz zu verhindern.
Expertentipp:
Oft kann bei Bußgeldsachen ein Fehler in der Messtechnik, bei Unfallflucht die Frage der Wahrnehmbarkeit eines Unfalls oder bei Körperverletzungen die Frage der Mitverantwortung des anderen Verkehrsteilnehmers nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden. Und die sind oft sehr, sehr teuer! Eine Rechtschutzversicherung übernimmt aber diese Kosten stets.