Halten und Parken

Thema Regelsatz
in Euro
 Punkte
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Einfädelungs- oder Ausfädelungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist                                                                          20,-     
mit Behinderung 35,-  
Parken an genannten Stellen 35,-  
mit Behinderung 55,-  
länger als eine Stunde 55,-  
zusätzlich mit Behinderung 55,-  
Parken auf un-/beschilderten Radwegen, beschilderten Geh- und Radwegen 55,-  
mit Behinderung 70,- 1
länger als eine Stunde 70,- 1
zusätzlich mit Behinderung 80,- 1
Parken an Engstellen oder Kurven mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100,- 1
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 20,-  
Halten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 35,-  
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 55,-  
Parken mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100,- 1
Halten in zweiter Reihe 55,-  
mit Behinderung 70,- 1
Parken in zweiter Reihe 55,-  
mit Behinderung 80,- 1
länger als 15 Minuten 85,- 1
zusätzlich mit Behinderung 90,- 1
Parken auf Sperrflächen 25,-  
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist 10,-  
mit Behinderung 15,-  
länger als 3 Stunden 20,-  
zusätzlich mit Behinderung 30,-  
Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe    
bis zu 30 Minuten 20,-  
bis zu 1 Stunde 25,-  
bis zu 2 Stunden 30,-  
bis zu 3 Stunden 35,-  
über 3 Stunden 40,-  
Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 55,-  
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,-  
Parklücke einem Berechtigten weggenommen 10,-  
Parken in Fußgängerbereichen 55,-  
mit Behinderung 70,-  
länger als 3 Stunden 70,-  
Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 40,-  
mit Sachbeschädigung 50,-  
Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen 15,-  
mit Sachbeschädigung 25,-  

Expertentipp:

Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.