Für
Werkstätten

Die Verkehrsanwälte – Partner für das Kfz-Gewerbe.

In Kfz-Betrieben ist und wird auch in Zukunft das Reparaturgeschäft eine tragende Säule sein.

Die Verkehrsanwälte beobachten mit großer Sorge die wachsenden Aktivitäten der Kfz-Haftpflichtversicherer zur Steuerung der Unfallschadenregulierung in einem allein den Versicherern genehmen Sinne.

Aktionen der Versicherer wie,

  • Rabatte für versichererverbundene Partnerwerkstätten oder
  • die Steuerung des Restwerthandels durch sogenannte Restwertbörsen

beschneiden nicht nur die dem Geschädigten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zustehenden Rechte, sondern gefährden gleichermaßen die freie Werkstattwahl des Geschädigten.

Drohender Qualitätsverlust

Zwar ist grundsätzlich der Unfallgeschädigte Auftraggeber und Kunde der Werkstatt. Immer mehr Versicherer versuchen jedoch den Geschädigten in die mit der Versicherung zusammenarbeitende Partnerwerkstatt zu lenken. Auf diese kann die Versicherung Druck ausüben und die Stundenverrechnungssätze, zu der die Werkstatt arbeitet, nach unten diktieren. Die Partnerwerkstatt wird von der Versicherung, mit der sie zusammenarbeitet, abhängig.

Die Werkstätten arbeiten unter einem derartigen Kostendruck, dass auf Dauer die Qualität der Fahrzeugreparatur leiden muss.

Was tun aus Werkstattsicht?

Die Schadensteuerung der Versicherer geht teilweise soweit, dass sie geschädigte Fahrzeuge direkt vom Hof der Werkstatt abholt und zur Partnerwerkstatt transportiert. Der Unfallgeschädigte lässt sich dieses gefallen, solange er nicht umfassend über seine Rechte und die Gefahren der »Rundum-Sorglos-Angebote« der Versicherer informiert ist.

Die Antwort auf das Schadensmanagement aus Sicht der Kfz-Betriebe:

Empfehlen Sie Ihren Kunden einen Anwalt hinzuzuziehen! Nur dann, wenn ein verkehrsrechtlich spezialisierter Anwalt die Regulierung des Unfallschadens übernimmt, kann eine Steuerung der Geschädigten durch die Versicherer nicht stattfinden!