Beleuchtung und Warnzeichen

ThemaRegelsatz
in Euro
Punkte
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet          20,-    
mit Gefährdung25,-
mit Sachbeschädigung35,-
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren10,-
mit Gefährdung15,-
mit Sachbeschädigung35,-
Kein Abblendlicht am tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch nebel, Schneefall, Regen
innerorts25,-
außerorts60,-1
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet20,-
mit Sachbeschädigung35,-
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt10,-
mit Gefährdung30,-
Missbrauch der Warnblinkanlage5,-
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet5,-
Missbrauch von Hupe oder Lichthupe5,-
mit Belästigung10,-
Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt10,-
mit Gefährdung15,-
mit Sachbeschädigung35,-

Expertentipp:

Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.