Beleuchtung und Warnzeichen
Thema | Regelsatz in Euro | Punkte | ||
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Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder trotz Gegenverkehr nicht abgeblendet | 20,- | |||
mit Gefährdung | 25,- | |||
mit Sachbeschädigung | 35,- | |||
Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren | 10,- | |||
mit Gefährdung | 15,- | |||
mit Sachbeschädigung | 35,- | |||
Kein Abblendlicht am tage trotz erheblicher Sichtbehinderung durch nebel, Schneefall, Regen | ||||
innerorts | 25,- | |||
außerorts | 60,- | 1 | ||
Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet | 20,- | |||
mit Sachbeschädigung | 35,- | |||
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt | 10,- | |||
mit Gefährdung | 30,- | |||
Missbrauch der Warnblinkanlage | 5,- | |||
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 5,- | |||
Missbrauch von Hupe oder Lichthupe | 5,- | |||
mit Belästigung | 10,- | |||
Abblendlicht in einem Tunnel nicht benutzt | 10,- | |||
mit Gefährdung | 15,- | |||
mit Sachbeschädigung | 35,- |
Expertentipp:
Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.