Polizeiliche Messung

SCHNELLER ALS DIE POLIZEI ERLAUBT?

Wieso Sie polizeiliche Messungen überprüfen lassen sollten.

Geblitzt, gefilmt oder gemessen und ein Bußgeldbescheid erhalten? Das ist natürlich ärgerlich. Aber nicht immer sind die Werte korrekt, denn auch bei Maschinen kann es jederzeit zu Fehlern kommen.

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob die Angaben im Bußgeldbescheid wirklich korrekt sind, wenden Sie sich lieber an einen Verkehrsanwalt.

UNTERSCHIEDLICHE MESSMETHODEN.

Um Geschwindigkeitsverstöße im Straßenverkehr festzustellen, kommen unterschiedliche Messmethoden zum Einsatz. Dabei gilt grundsätzlich, dass die verwendeten Geräte von der physikalisch-technischen Bundesanstalt in Braunschweig zugelassen sein müssen. Das bedeutet, dass die Geräte geeicht sein müssen und somit einer vorher festgelegten Norm entsprechen, nach der sich die Rechtsprechung dann richtet. Heutzutage sind weitestgehend alle gängigen Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle als standardisierte Messverfahren anerkannt. Das führt dazu, dass Sie heute im Detail nachweisen müssen, dass ein Fehler vorliegt, wenn Sie vor Gericht gegen das Bußgeldverfahren Einspruch einlegen. Hierfür ist es in jedem Fall notwendig, einen Verkehrsanwalt einzuschalten, der nicht nur Einblick in die Akten erhält, sondern der Sie mit seinem Knowhow bestmöglich vertreten und beraten kann. In einigen Fällen ist es zudem ratsam, einen Sachverständigen hinzuziehen.

DAS SIND DIE GÄNGIGSTEN MESSVERFAHREN IN DEUTSCHLAND:

1) Radarmessung:

Bei der Radarmessung handelt es sich um die am häufigsten verwendete Art der Geschwindigkeitsmessung. Hierbei wird ein Radarstrahl ausgestrahlt. Trifft dieser auf ein Fahrzeug, wird der Strahl reflektiert und an die Antenne des Messgerätes zurückgeschickt. Radarstrahlen können in stationären sowie mobilen Geräten verwendet werden. Wenn die Geräte nicht exakt zur Straße positioniert sind, kann es zum Beispiel durch Reflektionen zu fehlerhaften Messungen kommen.

 

2) Lasermessung:

Die Lasermessmethode arbeitet nach der Infrarotmethode, wobei Laser ausgesendet werden, die dann von einem Fahrzeug reflektiert werden. Lasermessung kann sowohl stationär als auch mobil erfolgen, wie zum Beispiel der PoliScan Speed. Problem hier ist, dass das Beweisfoto nicht zum Zeitpunkt der Messung gemacht wird, sondern erst kurz danach, was zu einer fehlerhaften Zuordnung führen kann.

 

3) Lichtschranken:

Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Weg-Zeit-Messung, wobei Helligkeitssensoren in einem Abstand von 25 cm montiert werden, die die Zeit messen, die ein Fahrzeug von einem zum nächsten Sensor benötigt. Gerade bei starkem Verkehrsaufkommen ist eine Zuordnung der Fahrzeuge schwierig und kann in einer fehlerhaften Messung resultieren.

MÖGLICHE FEHLERQUELLEN

Über die Jahre haben wir immer wieder feststellen müssen, dass polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen entweder durch unsachgemäße Bedienung oder infolge technischer Fehler unkorrekt sind, was eine Untersuchung der Genauigkeit einiger verbreiteter Geräte zeigte. Auch die Überwachungsanlagen für Rotlichtverstöße bieten immer wieder Angriffspunkte für Verkehrsanwälte.

Dabei gelten stationäre Messgeräte wie Starenkästen als weniger anfällig für Fehler als Laser- oder Radarmessgeräte. Beim Einsatz des sogenannten Polican Speed, zum Beispiel, kommt es immer wieder zu ungenauen Daten, weil die Kamera einige Augenblicke verzögert auslöst.

WIE KÖNNEN FEHLER BEIM MESSEN ENTSTEHEN?

  • Das Gerät stand im falschen Winkel zur Fahrbahn
  • Die Geräte geben durch Reflexionen falsche Messwerte an (z.B. durch Sonneneinstrahlung)
  • Das Personal war unzureichend geschult
  • Das Gerät war nicht korrekt geeicht
  • Bei der Fallbearbeitung kann es durch Mitarbeiter zu Fehlern kommen.

UNGECHTFERTIGTE BUSSGELDER BEI FEHLERHAFTEN BLITZERN – WAS TUN?

Oft reicht eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: Sie haben eine rote Ampel überfahren oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Es drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote. Es kann aber sein, dass Sie gar kein Vergehen begangen haben und zu Unrecht beschuldigt werden, weil die Messgeräte defekt oder ungenau gemessen haben. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Verkehrsanwalt zu Rate ziehen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Verkehrsanwalt hat Akteneinsicht und kann so auf Fehlersuche gehen. In vielen Fällen wird dann das Bußgeldverfahren eingestellt.

WIE KANN IHNEN EIN VERKEHRSANWALT HELFEN?

Ob Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit einlegen, hängt natürlich von der Höhe des Bußgeldbescheids ab. Grundsätzlich sollten Sie jeden Bußgeldbescheid aber gründlich prüfen. Bestehen Zweifel an den Messdaten, empfiehlt sich in jedem Fall ein Gang zum Verkehrsanwalt. Auch, wenn ein Fahrverbot droht, sollten Sie lieber einen Anwalt einschalten. Dieser kann Ihnen auch verlässlich Auskunft geben, ob sich ein Einspruch wirklich lohnt oder nicht.

Experten-Tipp:

Kontrollieren Sie die Kontroll-Instanzen – es kann sich lohnen!