Flensburger Register

Wann es Punkte gibt

Eingetragen werden alle Bußgelder ab einer Höhe von 60 Euro sowie strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Wie viele Punkte jeweils einzutragen sind, bestimmt der Punktekatalog, der den Verkehrsverstößen jeweils eine bestimmte Punktezahl zuordnet.

Für kleinere Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem PKW um 20 km/h außerorts, gibt es einen Punkt.

Löschen von Punkten

Eintragungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist, im Regelfall nach zweieinhalb, fünf oder sogar erst nach zehn Jahren, wieder getilgt. Die Löschungsfrist beginnt bei Bußgeldbescheiden mit Bestandskraft der Entscheidung, bei strafrechtlichen Verurteilungen mit der Rechtskraft.

Expertentipp:

Ihren jeweiligen Punktestand können Sie kostenlos in Flensburg erfragen. Notwendig sind lediglich die Angaben der Personalien (auch Geburtsdatum und Geburtsname) und die amtlich beglaubigte Unterschrift des Antragstellers.